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Bei Ryanair wird diese Woche wieder gestreikt

Bei Ryanair wird diese Woche wieder gestreikt

Ryanair sagt Europaflüge abDeutsche Piloten bereiten Streik bei Billigflieger vor

Mitten in der Ferienzeit wollen beim Billigflieger Ryanair die Piloten streiken. Bei den jeweils national geführten Tarifverhandlungen gebe es keine ausreichenden Fortschritte, kritisieren sie. Die Airline hat bislang 146 Europaflüge für Freitag abgesagt.

Im europaweiten Tarifkonflikt beim Billigflieger Ryanair will die deutsche Pilotengewerkschaft heute Vormittag in Frankfurt ihr weiteres Vorgehen erläutern. Es wird erwartet, dass die Vereinigung Cockpit die rund 400 Piloten an den zehn deutschen Basen zum Streik aufruft.

Möglicherweise schließt sich die deutsche Gewerkschaft den bereits für Freitag (10. August) angekündigten Ganztagesstreiks ihrer Kollegen in Irland, Schweden und Belgien an. Dies wäre dann der größte Pilotenstreik in der Geschichte der Ryanair. Die Airline hat bislang 146 von 2.400 am Freitag geplanten Europaflügen abgesagt. Betroffene Passagiere werden umgebucht oder es wird ihnen der Ticketpreis erstattet. Darüber hinaus gehende Entschädigungen lehnt Ryanair ab.

Vor zwei Wochen hatten streikende Flugbegleiter in Spanien, Portugal und Belgien die Ryanair gezwungen, innerhalb von zwei Tagen rund 600 Flüge mit zusammen rund 100.000 betroffenen Passagieren abzusagen.

Beide Berufsgruppen wollen bessere Gehälter und Arbeitsbedingungen bei der irischen Gesellschaft durchsetzen, die sich jahrzehntelang gegen tarifliche Vereinbarungen gewehrt hatte. Dazu müssen jeweils nationale Tarifverträge abgeschlossen werden, die Gewerkschaften koordinieren sich aber untereinander.

Bei den Piloten haben bislang einzig die Iren an vier einzelnen Tagen die Arbeit niedergelegt. Ein Warnstreik der Vereinigung Cockpit in Deutschland blieb im vergangenen Dezember ohne Flugausfälle.

Verbraucherschützer: Ansprüche gegen Ryanair geltend machen

Reisende, die vom Streik beim Billigflieger Ryanair betroffen sind, sollten unbedingt Entschädigungsansprüche bei ausgefallenen oder stark verspäteten Flügen geltend machen. Dies erklärte die Direktorin des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) in Luxemburg, Karin Basenach, in Luxemburg. Das EVZ stelle Musterbriefe zur Verfügung, die »für jede Art von Personalstreiks bei Fluggesellschaften genutzt« werden könnten.

Erst am 18. Juli hatte ein luxemburgisches Gericht zwei Passagieren der Lufthansa Entschädigungen von jeweils 250 Euro zugesprochen. Die Reisenden waren im November 2016 wegen des Streiks bei der Lufthansa mit mehr als drei Stunden Verspätung an ihrem Reiseziel angekommen. Der luxemburgische Richter bezog sich bei seiner Entscheidung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom April 2018.

Das höchste EU-Gericht hatte entschieden, Streiks seien nichtautomatisch als »außergewöhnlicher Umstand« zu betrachten. Bei Vorliegen »außergewöhnlicher Umstände« müssen Fluggesellschaften die Passagiere nicht entschädigen. Das luxemburgische Urteil sei möglicherweise »eine Antwort« auf die Frage, ob auch Ryanair seine Passagiere entschädigen müsse, sagte Basenach.

(08.08.2018, dpa)

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