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Eine Tasche aus Schlangenleder lagert im Hauptzollamt Erfurt. Im vergangenen Jahr wurden vom Zoll bundesweit mehr als 1300 Beschlagnahmeverfahren durchgeführt

 

Zoll und Naturschutz Viele Souvenirs verstoßen gegen Bestimmungen

Der Zoll beschlagnahmt jedes Jahr massenhaft Mitbringsel, die gegen Artenschutzbestimmungen verstoßen. Die Unwissenheit der Urlauber oder eine falsche Auskunft des Verkäufers schützen nicht vor Strafe. Wo Urlauber sich vorher informieren können:

Eine formschöne Muschel oder die Handtasche aus Schlangenleder: Nicht jedes hübsche Souvenir ist auch legal. Denn viele Mitbringsel verstoßen gegen Artenschutzbestimmungen.

Urlauber wissen das häufig nicht. Dennoch drohen Strafen. Wer Souvenirs nach Deutschland mitbringen will, sollte sich informieren.

Möglich ist das im Internet unter www.artenschutz-online.de. Die Übersicht ist ein Angebot von Zoll und Bundesamt für Naturschutz (BfN). Sie zeigt, bei welchen Andenken Ärger droht. Nutzer können ihr Urlaubsland auswählen und dann anhand von Tier- und Pflanzensymbolen weiter navigieren. Bei Thailand zum Beispiel reicht das Info-Angebot von A wie Affen über R wie Riesenmuscheln bis Z wie Zierpflanzen. Praktisch: Oft werden auch Fotos gezeigt.

Im vergangenen Jahr wurden vom Zoll bundesweit mehr als 1300 Beschlagnahmeverfahren wegen geschützter Tiere und Pflanzen oder deren Bestandteile durchgeführt. Oft werden Reisenden Handtaschen aus Schlangenleder, Korallen und ausgestopfte oder in Alkohol eingelegte Tiere sowie exotische Pflanzen als Mitbringsel angeboten.

Oft behaupten Souvenirverkäufer, dass die Ausfuhr ihrer Waren bedenkenlos möglich sei. Oder sie legen eine vermeintliche Ausfuhrgenehmigung bei. Darauf sollten sich Reisende nicht verlassen. Wer gegen die Artenschutzbestimmungen verstößt, muss mit Bußgeld oder sogar einem Strafverfahren rechnen.

(07.05.2019, dpa)

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