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Wenn ein Urlaubsflug kurzfristig gestrichen wird, ist das ärgerlich - wenn das gleich zweimal passiert, haben Urlauber die Aussicht auf hohen Schadenersatz

Wenn ein Urlaubsflug kurzfristig gestrichen wird, ist das ärgerlich - wenn das gleich zweimal passiert, haben Urlauber die Aussicht auf hohen Schadenersatz

Gerichtsurteil Zweimal geplatzte Reise: hoher Schadenersatz

Zweimal reist eine Familie zum Flughafen, um in den Urlaub zu fliegen - und zweimal fällt die Reise ganz kurzfristig ins Wasser. Ein solches Fiasko rechtfertigt eine hohe Entschädigung.

Wird eine Urlaubsreise zweimal kurz vor Abflug vereitelt, steht Reisenden ein hoher Schadenersatz zu. Das Oberlandesgericht Celle sprach einem Urlauber und seiner Familie in einem besonders ärgerlichen Fall eine Entschädigung in Höhe von 85 Prozent des Reisepreises zu.

Der Kläger war zweimal vergeblich zum Flughafen gefahren und konnte nicht fliegen (Az.: 11 U 13/19). In dem verhandelten Fall ging es um eine Familienreise nach Kos im Wert von mehreren Tausend Euro.

Flug ersatzlos gestrichen

Die Urlauber kamen nachts zum Flughafen und erfuhren dort vom Reisebüro, dass ihr Flug ersatzlos gestrichen worden war. Sie fuhren zurück nach Hause und buchten beim gleichen Reisebüro eine vergleichbare Urlaubsreise einige Tage später.

Doch als die Familie am Flughafen ankam, konnte sie nach langer Wartezeit ein zweites Mal nicht mitfliegen. Die Maschine war überbucht. Die Familie musste auf ihren Urlaub verzichten.

Streitparteien einigten sich auf Vergleich

Das Oberlandesgericht Celle verwies darauf, dass beide Pauschalreisen sehr kurzfristig abgesagt worden waren und eine anderweitige Urlaubsplanung somit kaum möglich gewesen sei. Das Verhalten der Beklagten sei inakzeptabel gewesen. Die Streitparteien einigten sich am Ende auf einen Vergleich.

Auf den Beschluss weist der Verbraucherzentrale Bundesverband hin, der an dem Verfahren jedoch nicht beteiligt war.

(12.02.2020, dpa)

 
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