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Schweinegrippe: Kein Recht auf kostenlose Stornierung

Schweinegrippe: Kein Recht auf kostenlose Stornierung

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SCHWEINEGRIPPE Keine kostenlose Stornierung

Reiserechtler sieht in H1N1 keine höhere Gewalt. Wer sich schützen will, sollte größere Menschenansammlungen insbesondere geschlossenen Räumen (z. B. Großdiscos) meiden und während des Fluges ggf. eine Atemschutzmaske tragen.

Wer wegen der Schweinegrippe seine Urlaubsreise absagen möchte, der bleibt wahrscheinlich auf den Stornokosten sitzen. Das sagt der Reiserechts-Experte Prof. Dr. Ronald Schmid. Wer jetzt z. B. kostenlos von seiner Mallorca-Reise wegen der grassierenden Schweinegrippe zurücktreten will, wird in Erklärungsnöte geraten. Schmig ordnet die Schweingrippe zunehmend als "allgemeines Lebensrisiko" ein, und das ist kein Rücktrittsgrund.

Als Grund für kostenlose Stornierungen wird von Gerichten in der Regel nur Höhere Gewalt anerkannt. Das würde aber voraussetzen, dass eine Epedemie wie die Schweinegrippe bei der Buchung nicht vorhersehbar gewesen sei und zudem am Urlaubsport eine akute Gefährdung vorliege, meint Schmid. "Ich habe meine Zweifel, ob man bei der Schweinegrippe noch sagen kann, dass sie unvorhersehbar ist", so der Rechtsprofessor.

Tatsächlich ist das Virus mittlerweile weit verbreitet. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat in über 130 Ländern die Schweinegrippe registriert – von Australien bis Vietnam. Von einem Rückgang der Infizierten kann nicht die Rede sein. In den letzten 14 Tagen explodierte die Zahl der H1N1-Erkrankungen förmlich von rund 94000 auf über 120000, innerhalb 2 Wochen um rund 30 Prozent. Die meisten Fälle gab es nicht etwa in Mexiko, wo die Krankheit erstmals auftauchte, sondern in den USA, mit weit mehr als 30000. Selbst in Ländern wie Thailand und Chile wurden mehrere tausend Schweinegrippe-Fälle gemeldet. 

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