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In einigen europäischen Ländern ist Rauchen am Steuer verboten, wenn Kinder mitfahren

In einigen europäischen Ländern ist Rauchen am Steuer verboten, wenn Kinder mitfahren

Im Urlaub rauchen In Europa gibt es strenge Regeln für rauchende Urlauber

Ein Roadtrip mit Kippe im Mundwinkel: Das ist in vielen Ländern Europas verboten, wenn Kinder oder Schwangere dabei sind. Und die genüssliche Zigarette im Café ist häufig verboten.

Sich am Steuer genüsslich eine Zigarette anstecken, während man die malerische Küstenstraße entlang fährt: Das ist Urlaubern in vielen europäischen Ländern verboten, wenn Kinder mit im Fahrzeug sitzen.

Der Auto Club Europa (ACE) gibt einen Überblick über Gesetze in beliebten Urlaubsländern:

Frankreich: Wenn Kinder unter 12 Jahren mit an Bord sind, ist das Rauchen im Auto verboten. Außerdem besteht ein generelles Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden, Zügen, Restaurants, Cafés und Discos sowie auf überdachten Plätzen.

Österreich: In der Alpenrepublik ist Rauchen am Steuer verboten, sobald Personen unter 18 Jahren mitfahren. In Gaststätten und Clubs ist es nur in speziell abgetrennten Bereichen erlaubt.

Italien: Auch dort gilt das Rauchverbot im Auto, wenn Minderjährige und Schwangere mit dabei sind. Und auch in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln sowie in der Gastronomie gilt ein Verbot.

Großbritannien: In Autos gilt hier ebenfalls die Regel, dass keine Minderjährigen an Bord sein dürfen, wenn geraucht wird. In Gaststätten gibt es teils abgetrennte Raucherbereiche.


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Irland: Rauchverbot im Auto bei Mitfahrt von Personen unter 18 Jahren. Außerdem drohen laut ACE bis zu 3.000 Euro Strafe, wenn Urlauber etwa in Restaurants und Pubs rauchen.

Griechenland: Hier greift das Rauchverbot im Auto, wenn Kinder unter 12 Jahren die Beifahrer sind. Und in gastronomischen Betrieben wie Cafés und Restaurants ist das Rauchen generell untersagt.

Deutschland: Es wird derzeit darüber diskutiert, ob das Rauchen in Autos bei Anwesenheit von Minderjährigen und Schwangeren nicht ebenfalls verboten werden sollte. Damit muss sich nun der Bundestag beschäftigen: Der Bundesrat hatte am 11. Oktober beschlossen, einen entsprechenden Gesetzentwurf ins Parlament einzubringen.

(15.10.2019, dpa)

 
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