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Eben war sie noch da, die Brieftasche mit dem Pass. Botschaften und Konsulate stellen Ersatzpapiere aus

Eben war sie noch da, die Brieftasche mit dem Pass. Botschaften und Konsulate stellen Ersatzpapiere aus

Foto: Matthias Balk

Brieftasche gestohlen So kommt man zu neuen Papieren

Wer im Ausland Opfer eines Trickdiebs wird oder seine Papiere verliert, der muss nicht in Panik verfallen. In den meisten Urlaubsländern kommt man wieder an einen Ausweis.

In vielen Ländern reicht zum Heimfahren mit dem Auto die Verlustbescheinigung der Polizei. Erste Anlaufstelle ist die Polizei. Denn ohne eine schriftliche Bestätigung der Diebstahloder Verlustmeldung geht nichts. Erst danach kann man sich auf den Weg zur nächstgelegenen deutschen Botschaft oder einem Konsulat machen. Wo es sich befindet, weiß die Reiseleitung, oder man sucht die Adresse im Internet unter www.auswaertiges-amt.de. Aber Achtung: Bevor man losfährt, sollte man dort anrufen! Denn nicht jedes Konsulat darf Ausweispapiere ausstellen. So dürfen die 356 Honorarkonsuln von Deutschland nur in Ausnahmefällen einen »Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland« ausstellen. Es muss eine berufskonsularische Vertretung sein, also eine Botschaft, ein Generalkonsulat oder Konsulat. Wenn man Pech hat, dann muss man ziemlich weit fahren, denn in Fernreisezielen gibt es oft nur eine autorisierte Stelle, z. B. in Thailand nur in Bangkok.

 
Mitzubringen sind zwei Passbilder und die Verlustanzeige bei der Polizei. Bevor der Botschaftsangestellte einen Ersatzausweis ausstellt, muss er mit der heimischen Passbehörde Kontakt aufnehmen. Schneller geht das Ganze, wenn man Kopien der verlorengegangenen Ausweise vorlegen kann. Es empfiehlt sich daher, vor der Reise die wichtigsten Unterlagen, Ausweispapiere, Reisedokumente und Flugticket zu kopieren und am Urlaubsort getrennt von den Originalen aufzubewahren. Eine andere Methode ist, Scans und Dateien auf einen per Internet zugänglichen Speicherplatz wie Google Drive, Dropbox oder dem des heimischen Internetanbieters zu hinterlegen. Dort kann man sie dann weltweit abrufen. 
 
Befand sich im verloren gegangenen Pass ein Einreisestempel oder ein Visum, kann es sein, dass man sich ein Ausreisevisum besorgen muss. Und noch komplizierter wird es, wenn man sich auf einer Rundreise befindet und noch weitere Länder besuchen will. Dann reicht der »Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland« natürlich nicht aus. Die Botschaft oder das Konsulat kann dann aber einen vorläufigen »grünen« Pass ausstellen. Das geht aber nur in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Passamt des Betroffenen. Und das kann dauern.
 
Beim Führerschein können die Auslandsvertretungen nicht weiterhelfen. Das können nur die Heimatbehörden. Aber: Mit der Verlustbescheinigung der Polizei kann man meist trotzdem weiterfahren. Auch hier ist eine Kopie bzw. ein Ausdruck vom Scan der Fahrerlaubnis nützlich. Er sorgt für zusätzlich Legitimation. Einen Mietwagen kann man aber auch mit der Kopie nicht leihen. Dann heißt es auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen oder einen Wagen mit Chauffeur zu mieten.


(27.08.2014, rp)
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