Flüge Hotels Pauschalreise Pauschal Mietwagen Rundreisen Kataloge
Beim internationalen Luft- und Reiseverkehr muss laut Experten mit weiteren Enschränkungen gerechnet werden

Beim internationalen Luft- und Reiseverkehr muss laut Experten mit weiteren Enschränkungen gerechnet werden

Coronakrise Was wird jetzt aus meinem Osterurlaub?

Die Osterferien kommen näher, doch die Zuspitzung der Coronakrise lässt Urlaub in weite Ferne rücken. Wer Reisepläne für die Feiertage hat, für den sind die Aussichten schlecht.

Viele Urlauber dürften bis zuletzt die Hoffnung gehabt haben, in den Osterferien verreisen zu können. Doch durch die dramatische Verschärfung der Coronakrise kommen praktische alle Reisepläne zum Erliegen. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Kann ich überhaupt noch verreisen?

Dutzende Länder weltweit lassen vorerst keine Deutschen mehr einreisen. Auch die meisten Nachbarländer haben ihre Grenzen für Ausländer geschlossen. Reiseveranstalter wie Tui und FTI haben ihren Reisebetrieb im März weitgehend eingestellt. Die Airlines haben ihre Flugpläne drastisch zusammengestrichen.

Inwieweit Veranstalterreisen in den Osterferien stattfinden könnten, lasse sich derzeit nicht verlässlich beantworten, sagt eine Sprecherin des Deutschen Reiseverbands (DRV). Eine generelle Absage aller Veranstalterreisen über Ostern gebe es aktuell nicht. Die Situation entwickele sich aber dynamisch. Änderten sich die Gegebenheiten, würde auch Entscheidungen neu gefällt.

Die Bundesregierung rät derzeit von allen nicht notwendigen Reisen ins Ausland ab. Mit weiter zunehmenden drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, Quarantänemaßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern ist zu rechnen, wie es beim Auswärtigen Amtes (AA) heißt. «Das Risiko, dass Sie Ihre Rückreise aufgrund der zunehmenden Einschränkungen nicht mehr antreten können, ist in vielen Destinationen derzeit hoch.» Änderungen der Einreise- und Quarantänevorschriften erfolgten teils ohne Vorankündigung und mit sofortiger Wirkung.

«Überprüfen Sie kritisch, ob Ihre geplante Reise ins Ausland derzeit wirklich notwendig ist oder nicht verschoben werden kann», rät das Auswärtige Amt.

Ist Urlaub in der Heimat noch eine Option?

Auch innerhalb Deutschlands ist der Reiseverkehr zunehmend eingeschränkt. Die Inseln der Nord- und Ostsee wurden für Touristen gesperrt. Bayern hat den Katastrophenfall ausgerufen.

Sollte ich überhaupt noch versuchen zu verreisen?

Nach Ansicht von Gesundheitsexperten kommt es derzeit vor allem darauf an, Sozialkontakte möglichst zu vermeiden. Nur so lässt sich die weitere Ausbreitung des Coronavirus noch eindämmen. Es ist gut möglich, dass dies auch mit Blick auf Ostern noch gelten wird.

Tui zum Beispiel will mit der vorübergehenden Aussetzung von Reisen nach eigener Aussage «einen Beitrag zu den weltweiten Bemühungen der Regierungen leisten, die Auswirkungen der Verbreitung des COVID-19 abzuschwächen», wie es in einer Mitteilung heißt.

Bekomme ich das Geld für meinen Osterurlaub zurück?

Pauschalurlauber bekommen das angezahlte Geld zurück, wenn der Veranstalter die Reise absagt. Ein zusätzlicher Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden steht Reisenden nicht zu. Auch wenn eine Fluggesellschaft einen Flug ersatzlos streicht, muss sie den Ticketpreis erstatten. Zudem bieten die Airlines derzeit großzügige Kulanzregelungen für Umbuchungen auf einen späteren Termin.

Bei individuellen Buchungen von Hotels oder Ferienwohnungen im Ausland gilt: «Kann ich das Ziel überhaupt nicht erreichen, bekomme ich das Geld zurück», erklärt die Reiserechtsexpertin Sabine Fischer-Volk von der Kanzlei Karimi in Berlin. Hier könne es jedoch manchmal zu Streitigkeiten kommen: «Urlauber müssen sich darauf einstellen, dass der Eigentümer nicht immer sofort das Geld zurückzahlt.» Viele Anbieter zeigen sich allerdings kulant: So bietet etwa Airbnb weltweit kostenlose Stornierung für alle Aufenthalte, die spätestens am 14. April beginnen sollten.

Wie sieht es mit Hotelbuchungen in Deutschland aus?

«Es handelt sich um einen Mietvertrag. Solange das Hotel offen ist, muss ich bezahlen – auch wenn ich nicht anreise», sagt Fischer-Volk. Eine Ausnahme bestehe, wenn vor Ort Quarantäne herrsche. Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga bestätigt, maßgeblich seien die AGB des Hotels, solange das Zielgebiet nicht unter Quarantäne stehe. Reisewarnungen für Teile Deutschlands gibt es bisher nicht.

«Wenn ich bezahlen muss, aber nicht anreisen will, dann würde ich versuchen, eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt oder einen Gutschein auszuhandeln», rät die Juristin. «Ein Gutschein ist besser, weil man sich dann nicht schon wieder auf einen festen Termin festlegen muss.» Aber: «Wenn das Hotel irgendwann in finanzielle Schwierigkeiten käme, geht der Gutschein in der Insolvenzmasse auf. Das Geld ist dann zumeist weg.»

Insgesamt sollten sich Urlauber klarmachen, dass die Situation absolut außergewöhnlich ist: «In diesen Zeiten, wo alle von der Coronakrise betroffen sind, sollte man keine unrealistischen Vorstellungen haben, was die Durchsetzung von Reiserechten betrifft», sagt Fischer-Volk. «Alle Seiten müssen mit Verlusten rechnen. Kaum jemand wird von Einbußen verschont bleiben.»

(16.03.2020, dpa)

 
Mehr Reiseberichte ...
REISE und PREISE aktuelle Ausgabe
AKTUELLES HEFT kaufen
ABO SHOP
Newsletter
E-Paper freischalten

ÜBERSICHT

SHOP | ABO
Einzelheft | Archiv seit 1987