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Zu gut um wahr zu sein? Solche Schnäppchenpreise entstehen zum Beispiel durch Fehler im System. Eine Garantie dafür, so günstig zu verreisen, gibt es damit aber nicht

Zu gut um wahr zu sein? Solche Schnäppchenpreise entstehen zum Beispiel durch Fehler im System. Eine Garantie dafür, so günstig zu verreisen, gibt es damit aber nicht

Foto: Andrea Warnecke

Fehler im System Mit »Error Fares« günstig verreisen

Reiseportale bieten manchmal extrem günstige Flüge - fast schon zu gut um wahr zu sein. Kein Wunder: Error Fares entstehen durch Fehler in den Computersystemen. Wer einen solchen Tarif ergattert, fliegt zum absoluten Schnäppchen-Preis. Doch das klappt nicht immer.

Von London nach China und zurück für nur 199 Euro? Das klingt unmöglich. Doch erst Ende August zeigte das Reiseportal Tripdoo einen solchen Flug an. Auch andere Portale verbreiten vergleichbar günstige Schnäppchen-Angebote. Error Fares werden diese Tarife genannt.

Von einem Angebot im eigentlichen Sinne kann dabei gar keine Rede sein. »Error Fares sind keine bewusst gesteuerten Tiefstpreise, sondern ein Buchungssystemfehler«, erklärt Claudia Nehring vom Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL). Dabei wird versehentlich ein falscher Preis eingetragen, entweder vom Computer oder von einem Menschen. Häufig fehlt einfach eine Ziffer. Die Airline verkauft den Beispielflug nach China ungewollt für 199 statt 1.199 Euro.

 
Antonius Gress, Gründer der Website Error Fare Alerts, kennt weitere Gründe für die Niedrigpreise: »In anderen Fällen werden Gebühren wie Flughafen- oder Kerosinsteuern vergessen. Oder es kommt bei der Umrechnung der Währungen zu Fehlern.« Flugreisende dürfen sich über unschlagbar günstige Preise freuen - aber nicht oft. »Solche Fehler treten extrem selten auf. Sie sind die ganz große Ausnahme«, sagt Johannes Winter vom Ferienflieger Condor.
 
Die Tarife sind im Netz aber schnell auffindbar, zum Beispiel auf Urlaubspiraten, Urlaubsguru, Exbir, Tripdoo, Travel Chapter, Traveldealz oder Urlaubstracker. Die Portale informieren ihre Nutzer über Social Media und Newsletter über die Error Fares. In jedem Fall gilt es dann, schnell zu sein. Die Preisfehler sind selten länger als zwei oder drei Tage verfügbar. Und der Tarif gilt nur für einen bestimmten Zeitraum und für ein konkretes Ziel.
 
Selbst wenn der Urlauber bucht, hat er damit noch keine Sicherheit, dass er den Flug für den vereinbarten Preis antreten kann. »Die Buchung auf einer Website gilt noch nicht als rechtlich verpflichtender Vertrag. Erst mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung oder des Vouchers kommt ein Vertrag zustande«, erläutert Gress.
 
Je länger der Fluggast nach dem Erhalt der Buchungsbestätigung keine Kündigung des Vertrages bekommt, desto wahrscheinlicher sei es, dass er die Flugreise antreten kann. »Nach zwei Wochen wird nur noch sehr selten gekündigt«, weiß Gress aus Erfahrung. Doch selbst damit ist die Unsicherheit noch nicht vorbei, denn schließlich sind Error Faires keineswegs im Interesse der Airlines.
 
»Auch nach dem Erhalt der Buchungsbestätigung kann der Vertrag der Fluggastbeförderung noch von der Airline gekündigt werden«, sagt Jan Bartholl, Rechtsanwalt für Reise- und Luftverkehrsrecht. »Die Airline muss dafür unverzüglich innerhalb weniger Tage den Vertrag anfechten und darlegen, dass es sich um einen Fehler handelt.«
 
Dagegen kann der Fluggast wiederum klagen, etwa wenn der Fehler der Airline nicht logisch nachvollziehbar ist. Allerdings dauert es etwa ein halbes Jahr, bis solche Rechtsstreitigkeiten vor Gericht landen, so dass der Flug in vielen Fällen längst geflogen ist. Überhaupt sind Verfahren vor Gericht wegen Error Fares sehr selten.
 
Das liegt vermutlich daran, dass Fluggästen bewusst ist, dass sie einen Fehler ausgenutzt haben. Oder die Airline will sich den Ärger ersparen und kündigt den Vertrag nicht. Jeder muss selbst wissen, ob diese Ungewissheit es wert ist. Aber klar, ein Flug nach China und zurück für 199 Euro ist verlockend.
 
(23.11.2016, dpa)
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