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Nachdem ein Gericht den Streik der Flugbegleitergewerkschaft Ufo für rechtmässig erklärt hatte, fallen deutschlandweit erneut hunderte Verbindungen aus

Nachdem ein Gericht den Streik der Flugbegleitergewerkschaft Ufo für rechtmässig erklärt hatte, fallen deutschlandweit erneut hunderte Verbindungen aus

Foto: Boris Roessler

Flugbegleiter-Streik Zehntausende Passagiere betroffen

Im Tarifstreit bei der Lufthansa ist keine Entspannung in Sicht. Die Airline hat für Donnerstag vorsorglich 933 Flüge gestrichen, 107 000 Passagiere sind betroffen. Auch am Donnerstag befasst sich wieder ein Gericht mit dem Streik der Flugbegleiter.

Tag sechs wird der bisher heftigste im Flugbegleiter-Streik: Die Lufthansa hat für Donnerstag 933 Flüge gestrichen, 107.000 Passagiere sind betroffen. Die Gewerkschaft Ufo hatte zum Streik auf Kurz-, Mittel- und Langstrecken aufgerufen.
 
Seit Beginn des Ausstands am vergangenen Freitag musste die Airline bis einschließlich Mittwoch mehr als 3.700 Flüge absagen. Betroffen waren davon rund 443.000 Reisende. In der Sache gibt es so gut wie keine Bewegung. Die Versuche des Dax-Konzerns, den längsten Ausstand in der Unternehmensgeschichte durch die Arbeitsgerichte stoppen zu lassen, blieben bislang folgenlos.

 
Arbeitsgerichte in Düsseldorf und Darmstadt wiesen Anträge auf einstweilige Verfügungen zurück, Ufo darf demnach bis einschließlich Freitag weiter streiken. Die Entscheidung in Düsseldorf will das Unternehmen nun vom dortigen Landesarbeitsgericht stoppen lassen. Die Lufthansa habe Berufung eingelegt, sagte ein Lufthansa-Sprecher der Deutschen Presse-Agentur.
 
Lufthansa-Chef Carsten Spohr bekräftigte seinen harten Kurs gegen die Gewerkschaften, denen in den Jahren zuvor zu häufig nachgegeben worden sei. Zugleich ließ Spohr weitere Verhandlungsbereitschaft erkennen.
 
Der Chef der Flugbegleitergewerkschaft Ufo, Nicoley Baublies, rechnet allerdings nicht damit, dass es noch während des Streiks Verhandlungen geben könnte. Zu der am Dienstag von ihm ins Spiel gebrachten Schlichtung kam es nicht. Lufthansa hielt der Ufo vor, bei den angedachten Gesprächen auch Themen besprechen zu wollen, die ausschließlich in die unternehmerische Entscheidungsbefugnis fielen.
 
Wichtige Fragen und Antworten zum Streik bei Lufthansa:
 
Wie können Reisende herausfinden, ob sie betroffen sind?
 
Auf der Lufthansa-Webseite finden Fluggäste eine Liste mit allen gestrichenen Flügen. Reisende können auf der Seite auch unter «Meine Buchungen» prüfen, ob sie betroffen sind und nachschauen, ob sich bei ihrer Buchung etwas getan hat, erklärt eine Lufthansa-Sprecherin. Generell sollten Reisende vor dem Abflug den Status ihrer Flüge überprüfen.
 
Was gilt, wenn Reisende auf eigene Faust eine Alternative buchen?
 
Fällt der Flug definitiv aus, kann der Kunde seinen Vertrag kündigen und bekommt sein Geld zurück. Dann kann er sich auf eigene Faust und eigene Kosten um eine Ersatzbeförderung kümmern. Bleibt er im Vertrag und kontaktiert die Airline, ist diese verantwortlich. Unter «Meine Buchungen» auf der Lufthansa-Seite können Kunden ihr Ticket zum Beispiel in eine Fahrkarte der Deutsche Bahn umwandeln. Wenn sie selbst ein Zugticket kaufen, das teurer als der eigentliche Flug ist, zahlen sie den Differenzbetrag aus eigener Tasche.
 
Wie sieht die Ersatzbeförderung aus?
 
Das kann zum Beispiel ein Ersatzflug oder - wenn möglich - eine Bahnfahrt sein. Diese muss zum frühstmöglichen Zeitpunkt stattfinden, wie der Reiserechtler Prof. Ernst Führich erklärt. Auch hier steht dem Reisenden Verpflegung während der Wartezeit zu. Wer bereits unterwegs ist, hat Anspruch auf einen möglicherweise notwendigen Rückflug zum ersten Abflugort.
 
Können Reisende umbuchen, wenn ihr Flug nicht gestrichen wurde?
 
Ja. Die Airline bietet Fluggästen im Besitz eines Lufthansa-, Swiss-, Austrian-Airlines- oder Brussels-Airlines-Tickets eine kostenlose Umbuchung an. Das Ticket muss allerdings vor dem 5. November ausgestellt worden sein. Das neue Reisedatum muss spätestens der 28. Februar 2016 sein. Außerdem müssen Abflugs- und Ankunftsort, Serviceklasse sowie alle weiteren Ticketkonditionen beibehalten werden. Reisende können die Umbuchung online unter «Meine Buchungen» vornehmen.
 
Was passiert, wenn sich der Flug verspätet?
 
Die Airline muss den Fluggast während der Wartezeit betreuen, abhängig von Wartezeit und Flugentfernung. Das gilt laut der EU-Fluggastrechteverordnung, auch wenn die Airline für den Streik gar nichts kann. Laut der Verordnung müssen diese Leistungen «in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit» bereitgestellt werden. Passagiere erhalten meist Gutscheine. Außerdem stehen ihnen zwei Telefonate, Faxe oder E-Mails zu. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline oder der Veranstalter die Übernachtung in einem Hotel zahlen. Wenn sich ein Flug um fünf Stunden oder mehr verspätet, kann der Reisende sein Ticket zurückgeben.
 
Haben Reisende Anspruch auf eine Entschädigung?
 
Nein. Zwar steht Reisenden bei Flugausfall oder Verspätungen von mehr als drei Stunden eigentlich eine Entschädigung zu. Das gilt nach aktueller Rechtsprechung aber nicht, wenn höhere Gewalt vorliegt - und das ist bei einem Streik der Fall.
 
Lässt sich bei einer Pauschalreise der Preis mindern?
 
Das ist oft möglich. Hier stellt sich die Frage, ob der Veranstalter seine Leistungspflichten erfüllt hat. Sitzen Reisende zum Beispiel zwei Tage am Flughafen fest statt am Strand zu liegen, können sie den Reisepreis entsprechend mindern. Handelt es sich um eine Kurzreise, können sie sogar von der Reise kostenlos zurücktreten und den Reisepreis zurückfordern. Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit gibt es jedoch nicht.

(12.11.2015, dpa)
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