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Laut Kabinettsbeschluss soll bei Insolvenz eines Reiseveranstalters die Rückerstattung an Urlauber durch Fonds gedeckt werden

Laut Kabinettsbeschluss soll bei Insolvenz eines Reiseveranstalters die Rückerstattung an Urlauber durch Fonds gedeckt werden

Gründung eines Fonds So sollen Pauschalreisen gegen Insolvenz gesichert werden

Als der Reiseriese Thomas Cook pleite ging, musste der Staat eingreifen und Urlaubern ihre Anzahlungen erstatten. Das soll nicht noch einmal passieren. Ein neues Gesetz soll die Veranstalter selbst in die Pflicht nehmen.

Wer eine Pauschalreise bucht, soll künftig über einen millionenschweren Fonds besser gegen eine Pleite des Reiseveranstalters abgesichert sein. Die Veranstalter selbst sollen in diesen Sicherungsfonds einzahlen, wie das Kabinett beschloss.

Damit soll die bisherige Absicherung durch Versicherungen oder Bank-Bürgschaften grundsätzlich abgelöst werden. Ausnahmen soll es für kleine Unternehmen geben.

Lehre aus Thomas-Cook-Pleite

Hintergrund ist die Insolvenz des Reisekonzerns Thomas Cook im September 2019. Die Versicherung hatte damals nur einen Bruchteil der Kosten ersetzt, weil die Haftung insgesamt auf 110 Millionen Euro im Jahr begrenzt war. Der Staat musste einspringen und zahlte bis Mitte November fast 40 Millionen Euro an Thomas-Cook-Kunden aus, deren Reisen geplatzt waren.

Dieser Fall habe gezeigt, dass eine Haftungsbegrenzung zu Unsicherheit führe und dass Reisende damit möglicherweise nicht ausreichend entschädigt würden, erklärte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). «Dem wollen wir mit einer Neuregelung der Insolvenzsicherung im Pauschalreiserecht effektiv begegnen.»

Zugleich sei durch die weltweiten Beschränkungen des Reiseverkehrs in der Corona-Pandemie die Gefahr von Insolvenzen in der Branche deutlich gestiegen, gab Lambrecht zu bedenken. Der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Thomas Bareiß, forderte, die Reisebranche dürfe vor diesem Hintergrund wirtschaftlich nicht überfordert werden.

Für mich als Tourismusbeauftragten ist von zentraler Bedeutung, dass die Neuregelung die Reisebranche vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie nicht wirtschaftlich überfordert und insbesondere kleinere Anbieter nicht übermäßig belastet.«

Absicherung ab November

Der Fonds soll ab November einspringen und bis Ende Dezember 2026 mit rund 750 Millionen Euro gefüllt werden. Er müsse immer so groß sein, dass die Insolvenz des umsatzstärksten und eines weiteren Anbieters mittlerer Größe abgedeckt würden, hieß es. Während der Aufbauphase sichert der Staat den Fonds durch eine Bürgschaft oder eine Garantie für einen Kredit ab.

Der Fonds soll Vorauszahlungen der Kunden, den Rücktransport gestrandeter Urlauber und deren Unterbringung bis zum Rücktransport garantieren. Unternehmen, die im Jahr weniger als drei Millionen Euro Umsatz mit Pauschalreisen machen, dürfen sich weiter über Versicherungen oder Bankbürgschaften absichern. Für alle größeren ist der Fonds verpflichtend, wenn sie generell Vorauszahlungen annehmen oder ihr Vertrag eine Rückbeförderung der Reisenden vorsieht.

Zugleich soll die bisherige Haftungsbegrenzung eines Versicherers auf 110 Millionen Euro pro Jahr wegfallen. Stattdessen vorgesehen ist eine Haftung in Höhe von 22 Prozent des Jahresumsatzes des abzusichernden Reiseveranstalters. Das sei der erwartete Maximalverlust bei einer Pleite und stelle damit sicher, dass Reisende umfänglich entschädigt werden könnten, sagte Lambrecht.

Stellungnahmen von Verbrauchersprechern

Die Unionsfraktion begrüßte die geplanten Änderungen, kritisierte aber, Lambrecht habe lange dafür gebraucht. Gerade die Probleme der Reisebranche in der Corona-Pandemie hätten eine schnelle Neuregelung nötig gemacht. Der verbraucherpolitische Sprecher Jan-Marco Luczak betonte, es sei nicht akzeptabel, dass am Ende der Steuerzahler die Kosten für eine Insolvenz mittragen müsse. Die Änderung stelle sicher, «dass aus Urlaubsträumen kein finanzieller Alptraum wird».

Der Autoclub ADAC, über den man auch Pauschalreisen buchen kann, bewertete die Pläne ebenfalls positiv. Der Fonds müsse aber auch einspringen, wenn Reiseveranstalter Vorleistungen wie Hotelübernachtungen noch nicht bezahlt hätten. Es dürfe nicht noch einmal passieren, dass Reisende in solchen Fällen vor Ort selbst viel Geld zahlen und es sich anschließend mühsam erstatten lassen müssten.

(11.02.2021, dpa)

 
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