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Bei der Insolvenz-Absicherung des Reiseveranstalters sollten Urlauber beim Sicherungsschein unbedingt auf die Details achten

Bei der Insolvenz-Absicherung des Reiseveranstalters sollten Urlauber beim Sicherungsschein unbedingt auf die Details achten

Insolvenz-Absicherung Den Sicherungsschein unter die Lupe nehmen

Pleiten, Pech und Ferien: Wenn ein Reiseveranstalter zahlungsunfähig wird wie erst kürzlich JT-Touristik, dann ist der Urlaub meistens gelaufen.

Damit die Sache wenigstens nicht zum finanziellen Desaster wird, schreibt der Gesetzgeber den Reiseunternehmen eine Pleiteversicherung vor. Sie sind verpflichtet, jeder Buchung einen Sicherungsschein beizulegen, der die Kunden im Falle der Insolvenz vor finanziellem Verlust schützt. Dabei schreibt das Gesetz ein einheitliches Formblatt vor. Die Reiseunternehmen schließen entweder bei einer Versicherung eine Police ab oder hinterlegen bei der Bank genügend Geld für den Ernstfall. Von dieser Regel sind nur Tagesreisen bis zu einem Wert von maximal 75 Euro ausgenommen.

Der Sicherungsschein muss dem Kunden ausgehändigt werden, bevor er eine Anzahlung geleistet hat, selbst dann, wenn die Anzahlung nur ein paar Euro sein sollten. Das Reisebüro muss den Sicherungsschein prüfen. Trotzdem kann es nicht schaden, wenn der Urlauber auch selbst noch einen kritischen Blick darauf wirft. Denn der Teufel steckt wie immer im Detail: Bei jedem Sicherungsschein muss es sich um das Original handeln. Einen kopierten Sicherungsschein sollte man nicht akzeptieren. Bei Online-Buchungen darf er aber als Datei angehängt sein. Große Veranstalter händigen in der Regel keine einzelnen Sicherungsscheine aus, sondern drucken die Details der Insolvenz-Absicherung auf die Rückseite der Reisebestätigung. Der Name des Veranstalters sowie seine Veranstalternummer und der Versicherer müssen auf der Urkunde stehen. Auch die Garantieerklärung sollte abgedruckt sein.

Auf keinen Fall darf das Gültigkeitsdatum der Police überschritten sein. Misstrauen ist angebracht, wenn auf dem Sicherungsschein Korrekturen durchgeführt wurden. Dies könnte auf Manipulation von Seiten des Veranstalters hinweisen. Wer den Sicherungsschein geprüft hat, der sollte noch an zwei Dinge denken: Zum einen ist es ratsam, den Schein oder die Reisebestätigung auf jeden Fall zu den Reisedokumenten zu packen. Es kam schon vor, dass Urlauber bei der Pleite des Veranstalters ihre Rückkehr selbst organisieren und bezahlen mussten, weil sie die Police zu Hause vergessen hatten. Zum anderen sollte eine Kopie gemacht und bei bei Freunden oder im eigenen E-Mail-Account hinterlegt werden.

Immer wieder geschieht es, dass Sicherungsscheine ausgegeben werden, obwohl der Reiseveranstalter längst keinen Vertrag mehr mit dem Versicherer hat. Wer sich davor schützen will, der kann die Kundengeldabsicherung leicht im Internet nachprüfen. Die Tochterfirma der Europäischen Reiseversicherung TIP hat unter www.tip.de/register im Unterpunkt "Service für Reisende" ein Reiseveranstalterregister hinterlegt. Übrigens muss der Sicherungsschein nach Ende der Reise nicht wieder an das Reisebüro oder den Veranstalter zurückgegeben werden. Immer wieder versuchen schwarze Schafe in der Reisebranche, auf diese Weise Sicherungsscheine verbotenerweise mehrfach zu verwenden.

Der Sicherungsschein ist übrigens keine Garantie für eine neue Reise oder die Organisation der Rückreise - er schützt nur vor dem finanziellen Verlust. Geht der Veranstalter während der Ferien in Insolvenz, müsste sich eigentlich jeder Urlauber selbst um die Hotelrechnung und die Rückreise kümmern. Bisher haben die Versicherer aber immer einen großen Reiseveranstalter beauftragt, der sich um die gestrandeten Urlauber kümmerte. Kein Anrecht auf einen Sicherungsschein hat, wer sich nur einzelne Reiseleistungen kauft, etwa hier ein Hotel bucht und dort einen Flug. Damit wird man aus Sicht des Gesetzgebers quasi selbst zum Reiseveranstalter und muss auch das Risiko selbst absichern. Das haben erst kürzlich hunderttausende Kunden der pleite gegangenen Fluggesellschaften Air Berlin und Niki teuer zu spüren bekommen.

(10.01.2018, srt)

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