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Es könnte zum Streik der Lufthansa-Piloten kommen. Und auch bei der Bahn ist noch ungewiss, ob es nicht Ausstände geben wird

Es könnte zum Streik der Lufthansa-Piloten kommen. Und auch bei der Bahn ist noch ungewiss, ob es nicht Ausstände geben wird

Foto: Daniel Reinhardt/Archivbild

Lufthansa Keine Streik-Entwarnung

Lufthansa und Bahn stecken in harten Tarifkonflikten fest. Bei der Airline wird am Donnerstag erst einmal weiterverhandelt. Doch Streiks sind hier nicht vom Tisch. Urlauber sollten ihre Buchungen prüfen.

Die ungelösten Tarifkonflikte bei Bahn und Lufthansa machen die Reiseplanung zum Ende der Sommerferien weiterhin kompliziert. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) mobilisierte ihre Mitglieder am Mittwoch (27. August) bei einem Aktionstag in Fulda. »Wir sind dazu gezwungen zu streiken, wenn wir keine anderen Angebote von der Arbeitgeberseite bekommen«, sagte dort der Vorsitzende Claus Weselsky. Auch bei der Lufthansa sind Piloten-Streiks noch nicht vom Tisch.

 
Wer für die kommenden Tagen einen Flug mit der Lufthansa gebucht hat, sollte seine Reisepläne daher lieber auf den Prüfstand stellen. Denn der drohende Streik könnte zum Ausfall vieler Verbindungen führen. «In dieser Situation haben die Verbraucher zwar noch kein generelles Recht auf kostenlose Umbuchung und Stornierung», erläutert Sabine Fischer-Volk, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg, »allerdings sollten sie überlegen, ob sie den Flug selbst stornieren wollen, um mögliche Folgekosten zu minimieren.«
 
Die gebe es zum Beispiel dann, wenn die Verbraucher auf eigene Faust Anschlussflüge, eine Hotelunterkunft oder ein Mietauto am Urlaubsort gebucht haben. Denn das Geld dafür bekommen sie bei einem Flugausfall aufgrund eines Streiks nicht zurück. »Hier kann eine rechtzeitige Stornierung des Fluges, bei der sie zumindest Steuern, Gebühren und sonstige ersparte Kosten erstattet bekommen, eine wirtschaftlich sinnvolle Alternative sein«, sagt Fischer-Volk - vor allem dann, wenn die Stornokosten weit geringer sind als die möglichen Folgekosten eines Flugausfalls.
 
Anders sieht die Situation für Verbraucher aus, die im Rahmen einer Pauschalreise einen Lufthansa-Flug gebucht haben. »Für sie ist der Reiseveranstalter und nicht die Airline der erste Ansprechpartner«, sagt Fischer-Volk. Und diesen Kontakt sollten sie angesichts der Streikankündigung nutzen, »denn es ist gut möglich, dass der Veranstalter bereits eine andere Airline mit der Beförderung beauftragt hat.« Daraus könnten sich dann wiederum veränderte Flugzeiten oder sogar Änderungen im Ablauf der Reise ergeben. Auch Pauschalreisende sollten sich deshalb auf dem Laufenden halten.
 
Kommt es zu Streiks bei der Bahn und Verspätungen, erhalten Kunden zumindest einen Teil ihres Fahrpreises zurück: »Bei Verspätungen kann die Bahn keine höhere Gewalt gelten machen«, erläutert Paul Degott, Reiserechtler aus Hannover. Im September 2013 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Bahnkunden auch bei höherer Gewalt eine Entschädigung bekommen (Rechtssache C-509/11). »Darum haben die Reisenden im Falle einer erheblichen Verspätung grundsätzlich Anspruch auf die Erstattung eines Teilbetrags des Reisepreises.« So bekommen sie ab 60 Minuten Verspätung 25 Prozent des Reisepreises zurück, ab 120 Minuten 50 Prozent.


(28.08.2014, dpa)
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