
Die Katalogbeschreibung einer Reise stimmt nicht immer mit den Begebenheiten am Urlaubsort überein. Kunden sollten entsprechende Dokumente daher aufbewahren
Foto: Roland WeihrauchLyrik im Reisekatalog Beweise sollten aufbewahrt werden
Formulierungen in Reisekatalogen sollte niemand blind vertrauen: Ein »beheizbarer Pool« muss nicht beheizt sein. Und ein »Zimmer zur Meerseite« heißt nicht gleich, dass man das Meer auch sieht. Vielleicht fällt der Blick direkt auf den Parkplatz.Reisekataloge gratis bei REISE & PREISE – hier bestellen!
(27.03.2014, dpa)