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Schlechter Start in den Urlaub: Verspätet sich der Flug zum Ferienort, können Betroffene keinen doppelten Ausgleich fordern

Schlechter Start in den Urlaub: Verspätet sich der Flug zum Ferienort, können Betroffene keinen doppelten Ausgleich fordern

Foto: Frank May

Massive Flugverspätung Schadenersatz oder Ausgleichszahlung

Starten Flugreisende mit einem Tag Verzögerung in den Urlaub, sind die schönsten Wochen im Jahr bereits etwas eingetrübt. Für einen Ausgleich kommen dann entweder die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter auf, aber nicht beide.

Reisenden steht bei einer massiven Flugverspätung nicht gleichzeitig eine Ausgleichszahlung der Airline und Schadenersatz vom Reiseveranstalter zu. Das hat das Landgericht Frankfurt entschieden (Az.: 2-24 S 67/12). In dem verhandelten Fall hatte der Kläger eine Reise auf die Malediven gebucht. Der Hinflug verzögerte sich um 24 Stunden. Deshalb forderte der Kläger zunächst von der Airline eine Ausgleichszahlung. Diese sprach ihm das Amtsgericht Rüsselsheim zu. Anschließend verlangte er auch vom Reiseveranstalter eine Minderung des Reisepreises. Diese lehnte das Amtsgericht ab, und auch die Berufung vor dem Landgericht hatte keinen Erfolg.

 
Zwar könne der Kläger grundsätzlich wegen der verzögerten Hinreise eine Minderung des Reisepreises verlangen, da die Reiseleistung mangelhaft war. Da er aber bereits einen Ausgleich erhalten hatte, stehe ihm kein weitergehender Schadenersatz zu.
 


(12.09.2014, dpa)
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