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Auch Tunesien gilt nun als Corona-Hochinzidenzgebiet

Auch Tunesien gilt nun als Corona-Hochinzidenzgebiet

Neue Einstufung Indien, Tunesien und Katar Corona-Hochinzidenzgebiet

Indien, Tunesien und zwei arabische Golfstaaten hat die Bundesregierung als Risikogebiete heraufgestuft.

Wegen dramatisch steigender Corona-Infektionszahlen stuft die Bundesregierung Indien als Hochinzidenzgebiet ein. Das gilt auch für das nordafrikanische Tunesien, den Inselstaat Kap Verde vor der afrikanischen Küste und die arabischen Golfstaaten Katar und Oman, wie das Robert Koch-Institut nun bekanntgab.

Von der Liste der Risikogebiete gestrichen wurden mehrere Karibikstaaten, darunter die auch bei deutschen Touristen beliebte Dominikanische Republik, für die damit die Quarantänepflicht bei Einreise nach Deutschland entfällt.

Neben der Dominikanischen Republik werden auch St. Lucia sowie Antigua und Barbuda in der Karibik von der Liste der Risikogebiete gestrichen. Das gilt auch für einzelne Regionen in Irland, Finnland und Norwegen. Die Bahamas - bisher «risikofrei» - werden dagegen neu als Risikogebiet eingestuft.

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Albanien und Moldau zum Risikogebiet heruntergestuft

Mit der Einstufung Indiens als Hochinzidenzgebiet ist keine Verschärfung der Einreisebestimmungen verbunden. Die hätte es nur gegeben, wenn das Land mit den zweitmeisten Einwohnern weltweit zum Virusvariantengebiet erklärt worden wäre - was einige Beobachter erwartet hatten. Denn in Indien hat sich eine besonders gefährliche Virusvariente verbreitet.

Einreisende aus einfachen Risiko- und Hochinzidenzgebieten müssen für zehn Tage in Quarantäne, von der sie sich nach fünf Tagen durch einen negativen Corona-Test befreien können. Ein erster Test ist für alle Flugreisenden und bei Hochinzidenzgebieten auch bei der Einreise auf dem Landweg erforderlich.

Die Regeln für Virusvariantengebiete sind deutlich strenger: Einreisende müssen für 14 Tage in Quarantäne ohne Verkürzungsmöglichkeit. Außerdem dürfen Fluggesellschaften sowie Bahn- und Busunternehmen bestimmte Personengruppen aus diesen Regionen nicht befördern.

(26.04.2021, dpa)

 
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