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Die Bundeswehr hat mit dem Airbus Konrad Adenauer 2011 viele Deutsche aus Libyen ausgeflogen. Geraten Bundesbürger in Krisensituationen, haben sie Anspruch auf staatliche Hilfe

Die Bundeswehr hat mit dem Airbus Konrad Adenauer 2011 viele Deutsche aus Libyen ausgeflogen. Geraten Bundesbürger in Krisensituationen, haben sie Anspruch auf staatliche Hilfe

Foto: Oliver Berg

Notfall im Ausland Recht auf Hilfe vom Staat

Droht Deutschen in Krisengebieten Gewalt oder Entführung, ist der Staat verpflichtet ihnen zu helfen. Wer in eine Notsituation kommt, nimmt am besten sofort Kontakt zur Auslandsvertretung auf.

Deutsche Staatsbürger haben generell das Recht auf Schutz durch den eigenen Staat, wenn sie im Ausland in eine bedrohliche Situation geraten. Eventuelle Kosten tragen sie jedoch selbst.

Auch hat die Regierung ein weites Ermessen, wie der Schutz aussehen kann und ob eine Hilfsaktion möglich und aussichtsreich ist, erklärt Michael Bothe, emeritierter Professor für Öffentliches Recht der Johann Wolfgang Goethe Universität in Frankfurt/Main. Dabei kommt es immer auf den Einzelfall an.

 
So kann sich ein entführter Deutscher sicher sein, dass der Staat sich um Hilfe bemüht: Ob aber eine Rettungsaktion durchgeführt wird, ist nicht sicher.
 
Wichtig ist, sich bei Reisen in Krisengebiete in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. So können die Auslandsvertretungen vor Ort im Notfall schnell Kontakt aufnehmen. Das Auswärtige Amt rät außerdem dazu, im Krisenfall von sich aus Verbindung mit der nächsten Auslandsvertretung aufzunehmen und die Hinweise von Botschaft oder Konsulat genau zu beachten.
 
Gibt es in dem jeweiligen Land keine deutsche Vertretung, können sich Deutsche übrigens in akuten Notlagen auch an das Konsulat oder die Botschaft eines anderen EU-Staates wenden.
 
Schutz im nächsten deutschen Konsulat zu suchen, kann bei Unruhen Sinn machen, sagt Bothe. Denn auf das Grundstück des Konsulats dürfen etwa die heimischen Streitkräfte nicht einmarschieren. Dennoch: Ein allgemeines Recht auf diplomatisches Asyl sei völkerrechtlich nicht anerkannt.
 
Müssen Deutsche evakuiert werden, werden die Kosten laut Webseite des Auswärtigen Amts von ihnen zurückgefordert.
 
Karlsruhe stärkt Bundestag bei Bundeswehreinsätzen im Ausland
 
Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte desBundestages bei Auslandseinsätzen deutscher Streitkräfte gestärkt.Demnach gilt der sogenannte Parlamentsvorbehalt «allgemein fürden Einsatz bewaffneter Streitkräfte» im Ausland, wie das Gericht amMittwoch in Karlsruhe bestimmte. Auch bei bewaffnetenRettungsmissionen muss der Bundestag daher befragt werden. Imkonkreten Fall ging es um einen Rettungseinsatz deutscher Soldaten imBürgerkriegsland Libyen 2011 (Az.: 2 BvE 6/11).
 
Im Februar 2011 hatte die Bundeswehr 132 Deutsche und EU-Bürger ausder Wüstenstadt Nafurah gerettet. Die Grünen-Bundestagsfraktion hattein Karlsruhe geklagt.
 
(24.09.2015, dpa)

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