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Reisende sollten ihr Gepäck im Auge behalten. Denn die Versicherung zahlt nicht vollständig bei fahrlässigem Verhalten

Reisende sollten ihr Gepäck im Auge behalten. Denn die Versicherung zahlt nicht vollständig bei fahrlässigem Verhalten

Foto: Roland Weihrauch

Reisegepäckversicherung Es gelten strenge Regeln

Es passiert immer wieder: Am Flughafen schnell noch verabschieden - und schon ist der Koffer gestohlen. In solchen Fällen springt eine Reisegepäckversicherung ein. Wollen Kunden einen Schaden geltend machen, müssen sie einiges beachten.

 

Geht der Koffer auf einer Reise verloren, ist das ärgerlich. Damit zumindest kein großer finanzieller Schaden entsteht, gibt es Reisegepäckversicherungen. »Doch eine solche Police lohnt sich nicht in jedem Fall«, erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Worauf Reisende achten sollten: 
 
Gepäck muss sicher sein: »Steht das Gepäck auch nur einen kurzen Augenblick unbeaufsichtigt am Flughafen, Bahnhof oder Taxistand, kürzen Versicherungen im Falle eines Diebstahls aufgrund fahrlässigen Verhaltens nicht selten die Zahlung«, erklärt Boss. Einen Koffer sollten Kunden daher nicht einfach neben sich stellen, sondern zwischen die Beine klemmen.

 
Wertvolle Gegenstände nicht immer voll gesichert: Schmuck, Film- oder Fotokameras - solche wertvollen Gegenstände sind nicht immer ausreichend versichert. »In vielen Fällen sind die Versicherungssummen hier begrenzt«, sagt Boss. Auch muss auf solche Gegenstände besonders achtgegeben werden, sonst kann es Problemen bei der Regulierung des Schadens geben.
 
Schaden sofort melden: Wenn ein Schaden eintritt, müssen Versicherte an Ort und Stelle - also unter Umständen auch im Ausland - sofort eine polizeiliche Meldung machen. »Das gilt auch, wenn sie dadurch vielleicht ihren Flug oder ihren Zug verpassen«, sagt Boss. Entstehen dadurch Mehrkosten, weil etwa ein neues Flugticket gekauft werden muss, muss meist der Versicherte selber dafür aufkommen.
(11.06.2015, dpa)

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