
Muss man deutlich früher fliegen als geplant, kommt das einer Annulierung gleich. Dem Passagier steht dann eine Ausgleichzahlung zu
Foto: Christian CharisiusReiserecht Zahlung nach Alternativflug
Der Urlaub endet früher als geplant, weil die Airline den Flug nach vorne verlegt. Kein schöner Abschluss des wohl verdienten Urlaubs. Die gute Nachricht: Bei einer deutlichen Vorverlegung des ursprünglich geplanten Fluges steht dem Passagier ein Ausgleich zu.Muss ein Urlauber mit einem deutlich früheren Flug in einer anderen Maschine nach Hause fliegen, kommt dies einer Annullierung des ursprünglichen Fluges gleich. Dem Passagier steht in diesem Fall eine Ausgleichszahlung nach EU-Recht zu, entschied das Amtsgericht Düsseldorf (Az.: 231 C 1544/14).