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Das neuartige Coronavirus wirbelt die Flugpläne durcheinander. Viele Flüge sind gestrichen

Das neuartige Coronavirus wirbelt die Flugpläne durcheinander. Viele Flüge sind gestrichen

Flug annulliert Entschädigungen wegen Coronavirus

Umgebucht wegen Corona: Weil jetzt viel weniger Menschen fliegen, streichen Airlines ihre Flugpläne zusammen. Bekomme ich Entschädigung, wenn ich zu einem anderen Zeitpunkt fliegen muss?

Der Anspruch hängt von dem Zeitpunkt ab, an dem die Airline einen Passagier in Kenntnis setzt. Wenn das Unternehmen 14 Tage vor Abreise oder früher über die Änderung der Flugzeit oder des Flugdatums informiert, gibt es keine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Darauf weist der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover hin.

Corona sei «kein Joker» für Airlines

Annulliert die Airline dagegen weniger als zwei Wochen vor Abflug aus betriebswirtschaftlichen Gründen einen Flug und bucht den Passagier um, steht diesem Entschädigung zu. Dass das Coronavirus in Europa grassiert, ist bezogen auf einen einzelnen Flug nach Ansicht von Degott noch kein außergewöhnlicher Umstand: «Corona ist jetzt der Joker der Airlines, aber das ist zu kurz gegriffen.»

Die Fluggesellschaft sei bei kurzfristigen Annullierungen nur von der Zahlungspflicht befreit, wenn der Passagier im Prinzip gar nicht mehr einreisen könne - wie zum Beispiel momentan in Israel.

Fluggesellschaften verweisen auf außergewöhnliche Situation

Bereits jetzt kündigt sich allerdings Streit an: Die Airlines pochen bei Flugstreichungen wegen des Coronavirus auf außergewöhnliche Umstände. Internet-Fluggastrechteportale verweisen darauf, die Annullierungen seien in aller Regel rein betriebswirtschaftliche Entscheidungen. Im Zweifel müssen am Ende Gerichte entscheiden.


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Unabhängig von Ansprüchen aus der EU-Verordnung kann ein Anspruch auf Schadenersatz bestehen. Dieser ergibt sich schlicht aus dem Beförderungsvertrag. Beispiel: Wird ein Urlauber auf einen Flug zwei Tage später umgebucht, kann er die Kosten für die beiden Hotelnächte der Airline in Rechnung stellen, so Degott.

(10.03.2020, dpa)

 
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