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Die Flugreise soll in Berlin starten, doch dann geht es von Leipzig los - bei einer Pauschalreise ist dies ein Reisemangel

Die Flugreise soll in Berlin starten, doch dann geht es von Leipzig los - bei einer Pauschalreise ist dies ein Reisemangel

Reiserecht Geänderter Abflugort rechtfertigt Preisminderung

Eine Familie bucht einen Türkei-Urlaub mit Abflugort Berlin. Doch der Veranstalter ändert kurzerhand den Flughafen - plötzlich soll die Reise in Leipzig beginnen. Wie viel Geld gibt es zurück?

Die eigenmächtige Verlegung des Abflugortes durch den Reiseveranstalter ist ein Reisemangel. Pauschalurlauber können dann einen kleinen Teil ihres gezahlten Geldes zurückfordern. Das jedenfalls entschied das Amtsgericht München (Az.: 154 C 19092/17).

In dem verhandelten Fall ging es um eine Pauschalreise in die Türkei. Der Kläger und seine Familie sollten von Berlin aus nach Antalya fliegen. Doch dann änderte der Veranstalter den Abflugort: Nun sollte es von Leipzig losgehen, zu leicht unterschiedlicher Flugzeit. Der Kläger war damit nicht einverstanden, trat die Reise aber an. Nach dem Urlaub zog er gegen den Veranstalter vor Gericht.

Die Verlegung des Abflugsorts sei ein Reisemangel und nicht bloß eine Unannehmlichkeit, entschied das Amtsgericht. Eine Preisminderung in Höhe von 15 Prozent des Tagesreisepreises sei angemessen. Der gesamte Urlaub von neuen Tagen hatte 2746 Euro gekostet, so ergaben sich 45,77 Euro Rückzahlung. Ein weitergehender Anspruch wegen der geänderten Flugzeiten ergebe sich allerdings nicht.

(20.02.2020, dpa)

 
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