Reiserecht Pauschalreisende darf am Abflugort gegen Airline klagen
Die Frau hatte bei einem tschechischen Reisebüro eine Pauschalreise gebucht, zu der die Unterbringung und ein Flug von Prag nach Keflavik gehörten. Der Flug am 25. April 2013 hatte eine Verspätung von mehr als vier Stunden. Die Frau klagte daraufhin gegen Primera Air Scandinavia bei einem Gericht in Prag auf Zahlung von 400 Euro.
Das Gericht hat Zweifel an seiner Zuständigkeit in diesem Rechtsstreit, weil Klagen gegen ein Unternehmen aus einem EU-Staat grundsätzlich in dessen Sitzland zu erheben sind. Außerdem hatte die Klägerin nicht mit der Fluggesellschaft direkt einen Vertrag geschlossen, sondern mit dem Reisebüro. Der Gerichtshof entschied nun, dass Fluggäste ihre Ansprüche an eine Fluggesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen auch bei einem Gericht im Abflugland geltend machen können. Das tschechische Bezirksgericht ist demnach für den konkreten Fall der verspäteten Island-Reisenden zuständig.
(26.03.2020, dpa)