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Die Umorganisation einer Flugroute darf Passagiere nicht in hohem Maß belasten

Die Umorganisation einer Flugroute darf Passagiere nicht in hohem Maß belasten

Foto: Daniel Reinhardt

Reiserecht Trotz Sandsturms schnelle Reise

Die Folgen eines Sandsturms bekam ein Pärchen zu spüren. Sie mussten auf ihrem Heimflug eine Zwischenübernachtung erdulden, weil die Airline am Tag zuvor andere Passagiere wegen des Unwetters nicht befördern konnte. Ist das rechtens?
Verspätet sich ein Flug wegen eines Sandsturms, handelt es sich um einen außergewöhnlichen Umstand. Allerdings muss eine Airline die Beeinträchtigungen für ihre Passagiere so gering wie möglich halten. Ansonsten steht ihnen eine Ausgleichszahlung zu. Das entschied das Amtsgericht Hamburg (Az.: 36a C 251/13).
 
In dem verhandelten Fall ging es um einen Flug von der kapverdischen Insel Sal nach Hamburg. Auf dem Hinweg von Deutschland nach Sal hätte die Maschine noch Reisende auf Boa Vista aufnehmen und von dort nach Sal weiterfliegen sollen. Wegen eines Sandsturms auf Boa Vista wurde die Route jedoch geändert: Der Flieger flog direkt nach Sal.

 
Dort stiegen die Kläger in die Maschine. Sie wurden aber nicht direkt zurück nach Deutschland gebracht, sondern wurden erst auf die Kanareninsel Gran Canaria geflogen und mussten dort eine Nacht im Hotel verbringen. Am nächsten Morgen brachte die Maschine zuerst Urlauber nach Boa Vista - denn dort hatte die Maschine ja noch gar nicht landen können. Erst danach kam sie nach Gran Canaria zurück und nahm die Kläger mit nach Deutschland. Die Verspätung betrug am Ende 22 Stunden.
 
Die Kläger verlangten von der Airline eine Entschädigung. Das Gericht sprach ihnen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung 600 Euro zu. Einen Teil dieser Summe hatte die Airline bereits erstattet. Ein Sandsturm stelle zwar ohne Zweifel einen außergewöhnlichen Umstand dar, erklärte das Gericht. Auch habe man der Airline einen Spielraum für zweckmäßige Maßnahmen zur Umorganisation der Route zuzustehen. Allerdings sei hier nicht ersichtlich gewesen, warum die Passagiere eine Nacht auf Gran Canaria verbringen mussten, statt direkt nach Hamburg geflogen zu werden. Schließlich sei das Flugzeug schon um 16.00 Uhr auf der Kanareninsel gelandet.
 
(15.01.2015, dpa)
 



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