
Der Anschlussflug wurde verpasst. Nun kommt die Frage nach einer Entschädigung auf
Foto: Daniel ReinhardtReiserecht Verspätung wegen Zubringer
Bei langen Reisen mit mehreren Flugetappen kann es schon mal zu Verspätungen kommen. Aber wann besteht ein Anspruch auf eine Entschädigung? REISE & PREISE sagt, wie die Rechtslage ist.
Ein Zubringerflug außerhalb der EU fällt aus, die Fluggäste verpassen den Anschlussflug nach Deutschland und kommen erst mit großer Verspätung zu Hause an: In diesem Fall muss die Fluggesellschaft, die den Flug nach Europa vornimmt, keine Entschädigung zahlen.