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Viele Passagiere wissen gar nicht, dass ihnen eine Ausgleichszahlung zusteht.

Die wenigsten Fluggäste fordern bei Verspätungen oder Annullierungen ihr Geld ein.

Foto: Hannibal Hanschke Berlin (dpa/tmn)

Ausgleichszahlung Die wenigsten fordern ihr Geld ein

Flug verspätet oder gar komplett gestrichen? Außerplanmäßige Änderungen zerren ganz schön an den Nerven der Fluggäste. In einigen Fällen kann man eine Ausgleichzahlung verlangen.  

Seit dem Jahr 2005 steht Fluggästen bei Verspätungen oder Annullierungen Schadenersatz zu, doch die wenigsten fordern ihr Geld ein. Zu dieser Einschätzung kommt Andreas Sernetz, Chef des Fluggastrechteportals Fairplane. »Viele Passagiere wissen gar nicht, dass ihnen eine Ausgleichszahlung zusteht«, so Sernetz. »Wer es weiß, wird von den Airlines immer weiter vertröstet und muss fast immer vor Gericht ziehen«. Nach Berechnungen von Fairplane sind etwa zwei Prozent aller Fluggäste anspruchsberechtigt. »Das ergibt allein für den Flughafen Frankfurt/Main pro Jahr eine Ausgleichssumme von rund 200 Millionen Euro«, sagt Sernetz.

Fairplane hat sich wie die beiden großen Konkurrenten EUclaim und Flightright darauf spezialisiert, die Kunden bei ihren Ansprüchen zu unterstützen. Nach einer ersten automatisierten Prüfung auf der Homepage werden die Fälle an Rechtsanwälte verwiesen. Diese fechten den Fall aus, meist bis vor Gericht. Im Erfolgsfall werden 27 Prozent Provision fällig, ansonsten entstehen dem Fluggast laut Sernetz keine Kosten.

Nach der EU-Verordnung haben Fluggäste Anspruch auf Ausgleichszahlung, wenn ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet war, annulliert wurde oder überbucht war. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach der Entfernung. Die Verordnung gilt für alle Fluggäste, die ihren Flug von einem Flughafen der EU aus antreten, oder aus einem anderen Land mit einer EU-Fluglinie in die EU fliegen. Die Verordnung gilt sowohl für Linien- als auch Charterflüge sowie Pauschalreisen. Nicht zahlen müssen Airlines bei außergewöhnlichen Umständen.

Diese werden laut Sernetz in 90 Prozent der Fälle von den Airlines vorgeschoben. »Berechtigt ist das aber nur in rund 10 Prozent der Fälle«, so Sernetz, der als Beispiele die Aschewolke über Island nennt oder wenn wegen Schneechaos überhaupt keine Flüge mehr starten können. Technische Defekte oder schlechtes Wetter allein reichten dagegen meist nicht aus. 
 

(27.08.12, dpa/tmn)

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