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Auch für die Hafenstadt Hvar in Kroatien gilt nun eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts

Auch für die Hafenstadt Hvar in Kroatien gilt nun eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts

Reiserecht Was Reisewarnungen für Urlauber bedeuten

Erst Spanien, jetzt Kroatien - für beliebte Urlaubsgebiete gibt es wieder Reisewarnungen. Was müssen Urlauber und Rückkehrer jetzt wissen?

Die steigenden Zahlen von Corona-Neuinfektionen in beliebten Urlaubsregionen haben Folgen: Nach großen Teilen von Spanien hat das Auswärtige Amt jetzt auch eine Reisewarnung für Teile Kroatiens ausgesprochen. Was bedeutet das für Reisende? Drei Szenarien im Überblick:

Szenario 1: Ich bin vor Ort

- Pauschalurlauber, die bereits vor Ort sind, werden auf Kosten ihres Reiseveranstalters nach Deutschland zurückgeholt. Das heißt: Im Zweifel steht eine frühere Abreise an. «Pauschalurlauber sollten den vom Veranstalter organisierten Rückflug auch nutzen», mahnt die Juristin Sabine Fischer-Volk von der Kanzlei Karimi in Berlin. «Denn sonst müssen sie ihre Rückreise später selbst bezahlen.»

- Individualreisende, die bereits vor Ort sind, müssen sich selbst und auf eigene Kosten um eine Rückreise kümmern. Sie sind allerdings nicht gezwungen, abzureisen - eine Reisewarnung ist kein Reiseverbot. Das heißt, sie können auch ihren gebuchten Rückflug nehmen. Sie sollten aber prüfen, ob dieser weiter wie geplant angeboten wird. Es könnte sein, dass Airlines Verbindungen streichen.

Wichtig: Wer jetzt aus einer betroffenen Region zurückkehrt, gilt als Rückkehrer aus einem Risikogebiet - mit den entsprechenden Verpflichtungen zu einem Corona-Test und Quarantäne zu Hause, bis ein negatives Testergebnis vorliegt.

Szenario 2: Ich wollte bald los

- Pauschalurlauber, die ihre Reise in den kommenden Tagen antreten wollten, haben nun schlechte Karten: Für deutsche Reiseveranstalter ist die Reisewarnung bindend. Die Unternehmen sagen ihre Reisen in der Regel ab, sobald eine Warnung vorliegt. Anzahlungen bekommen die Gäste in diesem Fall zurück. Urlauber mit baldigem Reiseantritt können nun auch ihrerseits kostenlos den Reisevertrag kündigen.

- Individualreisende, die ihre Reise bald antreten wollten, sollten sich gegebenenfalls mit ihrer Fluggesellschaft in Verbindung setzen. Streicht die Airline nun den Flug, muss sie das Geld erstatten. Falls der Flug aber wie geplant durchgeführt wird, gibt es kein Geld zurück, wenn der Passagier den Flug verfallen lässt. Viele Fluggesellschaften sind derzeit bei Umbuchungen kulant. So kann es möglich sein, den Flug erst einmal kostenlos zu verschieben.

Szenario 3: Ich will in einigen Wochen los

- Pauschalurlauber, die für die Herbstferien gebucht haben, müssen nun geduldig sein. Es ist offen, wie lange die Reisewarnung gelten wird, die Corona-Lage kann sich schnell ändern.

Wer für die Herbstferien gebucht habe, könne nicht gleich morgen seine Reise kostenlos stornieren, sagt Fischer-Volk. Denn bis zum Urlaub sind es noch einige Wochen. «Hier muss ich abwarten, wie sich die Lage entwickelt», erklärt die Reiserechtsexpertin. Wer jetzt sofort kündigt, dem drohen Stornogebühren. «Am besten schaut man, wie die Situation am Reiseziel vier Wochen vor Reiseantritt aussieht.» Dann sei eine Prognose zur Durchführbarkeit der Reise sicherer.

Und: «Wer zu einer Risikogruppe gehört, kann den Veranstalter um eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt bitten», sagt Fischer-Volk. Das gilt auch für Urlauber, die schon jetzt sicher wissen, dass sie auch im Herbst nicht auf die Balearen wollen. Die großen Veranstalter zeigen sich derzeit kulant bei den Umbuchungsoptionen.

- Pauschalurlauber, die jetzt trotz Reisewarnung buchen, nehmen ein gewisses Risiko in Kauf. «Wer jetzt noch trotz der Reisewarnung bucht, weil er davon ausgeht, dass es im Herbst nicht mehr schlimm sein wird, der kann später nicht kostenfrei stornieren, da er das Risiko in Kauf genommen hat», erläutert Fischer-Volk. Hier käme dann wieder eine rechtzeitige, kostenlose Umbuchung in Frage.

Übrigens: Die Reiserücktrittsversicherung können Urlauber im Fall einer Reisewarnung nicht nutzen. Denn solche Warnungen sind nach Angaben des Bunds der Versicherten (BdV) nicht versichert.

(21.08.2020, dpa)

 
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