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Ist in Corona-Zeiten eine Reiserücktrittsversicherung überhaupt nötig?

Ist in Corona-Zeiten eine Reiserücktrittsversicherung überhaupt nötig?

Reiserücktrittsversicherung Lohnt sich das in der Corona-Zeit?

Krankheit - auch Corona, Unfall: Es gibt gute Gründe, warum ein gebuchter Urlaub kurzfristig storniert werden muss. Doch nicht für jeden ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll.

Das Dumme an der Zukunft ist, das sie sich schlecht vorhersagen lässt. Das Dumme an Versicherungen ist, dass sie nicht jedes Risiko abdecken. Doch angesichts der sich ständig verändernden Lage in Sachen Corona-Pandemie und Politikkrisen sind nicht wenige verunsichert. Wer also eine Reise bucht, dem mag eine Reiserücktrittsversicherung durchaus plausibel erscheinen. Bei der Abwägung sollte allerdings nicht nur das Gefühl eine Rolle spielen, sondern diese Fragen:

Ist in Corona-Zeiten eine Reiserücktrittsversicherung überhaupt nötig?

Diese Frage ist wichtig, weil manche Veranstalter derzeit kulantere Stornobedingungen auflegen. Also zuerst direkt beim Anbieter nachfragen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen - oft Allgemeine Reisebedingungen genannt - sind die Sonderkonditionen meist nicht zu finden. Ein paar Beispiele: Tui gewährt allen Kunden, die bis 31.7. eine Pauschalreise buchen, Gratis-Storno- und Umbuchungen bis 14 Tage vor dem Reisetermin. Die Anreisefrist gilt bis spätestens 31.10.2021. Bei Dertour ist für alle Reisen mit Abreisedatum bis 31.10., die bis Ende Juni gebucht wurden, ein kostenfreier Rücktritt möglich. Marco Polo Reisen belohnt alle Gäste, die bis 15.9. eine Reise buchen, mit einem kostenlosen Umbuchungs- und Stornorecht bis vier Wochen vor Abreise, gültig bis Ende 2021. Gebeco räumt bei Neubuchungen bis zum 31.12. mit Abreise bis 30.9.2021 ebenfalls Gratis-Rücktritt bzw. -Umbuchung bis 60 Tage vor Reisebeginn ein.

Ist mein Rücktrittsrisiko wirklich hoch?

Das Risiko hoher Stornogebühren wird oft überschätzt. Natürlich kann jedem täglich alles passieren, was ihn vom geplanten Urlaub abhält. Aber Verbraucherportale wie Finanztip.de sehen allenfalls bei älteren Menschen und Familien mit Kindern eine erhöhte Möglichkeit, dass die gebuchte Pauschalreise nicht angetreten werden kann. Und auch das nur, wenn der Abreisetermin noch viele Monate weit weg liegt. Ein Oberschenkelhalsbruch infolge eines Sturzes bei Senioren, ein Windpockenausbruch in der Kita - beides sind realistische Szenarien. Dann hängt es ganz wesentlich davon ab, wie lange vor Beginn der Pauschalreise abgesagt wird. Ein Blick in das Kleingedruckte vor der Buchung klärt diese Frage. Als Faustregel gilt, dass eine Absage ab 31 Tage vor Reiseantritt teuer wird. Circa 40 Prozent des Reisepreises werden dann oft fällig, und je näher der Abreisetermin rückt, desto höher wird die Strafgebühr.

Soll ich meine Schnäppchenreise versichern?

Der aktuellen Tourismusanalyse des Instituts für Freizeitforschung zufolge gibt jeder deutsche Haushalt im Schnitt 1250 Euro pro Person für die jährliche Hauptreise aus. Eine Summe, für die das Verbraucherportal Finanztip.de eine Storno-Police für "überflüssig" hält. Eine Ausnahme wäre lediglich, wenn die Absagegebühren ein spürbares Loch in die Familienkasse reißen würden. Andernfalls rechnet sich Reiserücktrittsschutz nur, wenn die Abreise weit in der Zukunft liegt bzw. der gebuchte Urlaub wirklich hochpreisig ist.

Was ist versichert?

Zur Standardpolice gehören eine nicht vorhersehbare schwere Krankheit - auch Covid-19 - genauso wie Familientodesfälle, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaftskomplikationen oder ein großer Vermögensverlust, also zum Beispiel wenn das Haus abgebrannt ist. Ebenfalls enthalten sind nicht alltägliche Vorkommnisse wie Opfer eines Verbrechens oder Unfalls zu werden, Verlust des Arbeitsplatzes, Vorladung als Zeuge vor Gericht und nicht zuletzt ein verpasster Flieger, weil Bus oder Bahn mit mindestens zweistündiger Verspätung am Airport angekommen sind. Außerdem gibt es Versicherer, die ohne Mehrkosten einzelne Lebensumstände abdecken wie ein plötzliches Jobangebot, die Einreichung der Scheidung, die Wiederholung eines Tests an der Schule oder Hochschule sowie der unerwartete Termin für eine Organspende.

Nicht enthalten im Basistarif ist ein Reiseabbruch. Finanztip.de zufolge verteuert dieser zusätzliche, durchaus nützliche Schutz den Grundpreis um etwa 20 Prozent. Dafür kommt die Assekuranz für den finanziellen Schaden auf, wenn die Reise wegen eines Todesfalls in der Familie, Impfunverträglichkeit oder Bruch der Prothese, plötzliche schwere Krankheit oder Unfallverletzung sowie eines substanziellen Eigentumsschadens (Feuer, Hochwasser etc.) abgebrochen werden muss.

Wen kann man alles versichern?

Familie, Einzelperson oder Paar - danach richtet sich in der Regel der Basistarif. Aber damit sind je nach Lebensphase nicht immer alle wichtigen Bezugspersonen - im Fachjargon "Risikopersonen" genannt - mitversichert. Was ist, wenn das Enkelkind zu Hause einen Unfall hat oder der Onkel stirbt? Noch schlimmer wenn die Pflegerin, die sich um Oma kümmert, plötzlich ausfällt? Für diese Art wahrscheinlicher Krisen kann man den Kreis der Mitversicherten erweitern und hat dann im Fall der Fälle die Möglichkeit, schadlos von seinem Reisevertrag zurückzutreten.

Was ist vor dem Abschluss zu beachten?

Was die Prämie einer Reiserücktrittsversicherung für Pauschalreisen betrifft, sollte jeder erst einmal prüfen, ob er nicht zufällig eine Kreditkarte inklusive Reiserücktritt besitzt. Schließlich beinhalten viele Premium-Plastikkarten neben der Auslandsreiseversicherung auch den Reiserücktritt. Wer mit der mehrköpfigen Familie reist, sollte außerdem vergleichen, ob der ganzjährige Familientarif nicht genauso viel kostet oder im besten Fall gar weniger als die Einmalprämie. Portale wie Check24, Verivox sowie Finanztip.de haben dafür Tools. Eine solche Familienpolice hat den Charme, dass die weiteren Reisen der Familie - selbst die der Kinder - innerhalb der zwölf Monate geschützt wären. Der kleine Nachteil ist aber, dass man rechtzeitig kündigen muss, sonst verlängert sich die Jahrespolice automatisch.

Ausdrücklich kein gutes Geschäft sind die Rücktrittspolicen, die einem bei der Online-Buchung eines Fluges und/oder Hotels automatisch angeboten werden. Denn in diesen Fällen setzen die Reiseportale auf den Impuls des Konsumenten, der eh gerade dabei ist, Geld auszugeben. Zudem übersteigen bei Billigflugtickets die Gebühren und Steuern oft sowieso den eigentlichen Preis der Airline. Bei einem Storno können Verbraucher folglich diese selbstverständlich zurückverlangen. Wer seine Reise einzeln zusammenstellt und nach Hotels sucht, profitiert oft von den großzügigen Stornierungsbedingungen der großen Hotelportale. Besonders Booking.com ist berüchtigt, bei Hoteliers großzügige Stornobedingungen bis hin zu Null-Gebühren herauszuschinden - zum Vorteil der Kunden.

Fazit: Schutz vor Reiserücktritt gehört nicht zu den wirklich wichtigen Versicherungen. Bevor man sich davor absichert, sollte man eher an eine Auslandsversicherung denken, die auch Covid-19 miteinschließt.

(28.08.2020, srt)

 
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