Flüge Hotels Pauschalreise Pauschal Mietwagen Rundreisen Kataloge
Reiseversicherung: Senioren zahlen mehr

Reiseversicherung: Senioren zahlen mehr

Foto: ...

REISEVERSICHERUNGEN Senioren zahlen mehr

Ob Auslandsreise-Krankenversicherung oder Komplettpaket, bei Reiseversicherungen gilt: je älter, desto teurer. Fast alle Anbieter haben inzwischen Alterszuschläge eingeführt,

einige versichern Reisende ab einem bestimmten Alter gar nicht mehr.

 

Bei der Union Reiseversicherung AG (URV) beginnt das risikoreiche Alter ab 60 Jahren. Dann wird in der Auslandsreise-Krankenversicherung ein Zuschlag fällig. Der Preis für die Jahrespolice steigt von 9,50 auf 28 Euro, um rund 300 Prozent. Die URV steht nicht allein. Vor allem bei Jahresverträgen für Krankenversicherungen kalkulieren die Versicherer das höhere Risiko mit ein. Und das geschieht je nach Anbieter natürlich unterschiedlich. Die Europäische Reiseversicherung zum Beispiel hat durchgängig für alle Jahresverträge Zuschläge für 65- bis 74-Jährige und ab 75-Jährige eingeführt. Bei der Mondial Assistance zahlen Reisende ab 70 Jahren für alle Angebote von der Versicherung für Einzelreisen über Pakete bis zu Jahresversicherungen Zuschläge. Dagegen gibt es bei der Hanse-Merkur - wie bei der URV - nur bei der Krankenversicherung einen Aufschlag, und den ab 66 Jahren. Ab 75 Jahren ist dafür Schluss und das Höchstalter erreicht.

Stichwort Höchstalter: Darauf sollten ältere Menschen achten. Sonst schließen sie vielleicht eine nicht gültige Versicherung ab oder reisen bei bestehenden Verträgen ohne Schutz. Das kann zum Beispiel bei Familienversicherungen passieren. Bei der Europäischen Reiseversicherung darf das älteste Familienmitglied maximal 64 Jahre alt sein, bei Hanse-Merkur 65 Jahre und bei der URV 69 Jahre. Wer älter ist, der ist nicht mitversichert.

Und wer eine laufende Jahresversicherung mit automatischer Verlängerung hat, der sollte einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen. Denn von sich aus machen die Versicherer den Kunden nicht auf das Überschreiten der Altersgrenze aufmerksam. Einen finanziellen Schaden wegen der nutzlos geleisteten Prämienzahlungen hat man nicht, da man das Geld zurück verlangen kann. Aber im Ernstfall würde man ohne Schutz dastehen und vor allem bei Krankheit oder Unfall im Urlaub große Summen selbst bezahlen müssen. Ist im Vertrag ein Höchstalter festgelegt, dann kann man mit seiner Versicherung verhandeln oder man wechselt zu einem Anbieter von Versicherungen ohne Altersbegrenzung.

Ein genereller Tipp für Senioren: Wer vor der Reise zum Arzt geht und sich die Reisefähigkeit bestätigen lässt, erspart sich im Krankheitsfall Diskussionen mit der Versicherung über vermutete Vorerkrankungen. Einige Versicherungen, darunter die Europäischen Reiseversicherung und die Mondial Assistance, bieten bei Vorerkrankungen eine telefonische Beratung an. Versicherte, die sich an die Empfehlungen der Versicherungsärzte halten, haben später keine Probleme mit der Zahlungswilligkeit der Versicherung.

Weitere Informationen:
Aktuelle Tests zu Reiseversicherungen gibt es auf www.test.de, der Internetseite der Stiftung Warentest, unter dem Thema »Freizeit + Reise«. In allen Versicherungsfragen geben die Verbraucherzentralen Auskunft. Über die jeweiligen Landesverbände und deren Beratungsstellen sowie Telefonberatungen informiert die Verbraucherzentrale Bundesverband, Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin, Tel. 030/25800-0, www.vzbv.de

(August 2010, Rainer Krause, SRT)

Mehr Reisenews ...
REISE und PREISE aktuelle Ausgabe
AKTUELLES HEFT kaufen
ABO SHOP
Newsletter
E-Paper freischalten

ÜBERSICHT

SHOP | ABO
Einzelheft | Archiv seit 1987