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Es gibt eine Reihe von Fällen, bei denen man ohne Stornokosten die Reise absagen kann

Es gibt eine Reihe von Fällen, bei denen man ohne Stornokosten die Reise absagen kann

StornokostenSo stornieren Sie eine Reise kostenlos

Wer seine Reise nicht antreten kann, dem entgehen nicht nur Urlaubsfreuden. Oft bleibt der verhinderte Urlauber auch noch auf hohen Stornokosten sitzen. Es gibt aber auch Auswege.

Unfall, Krankheit oder ein plötzliches Liebes-Aus: Nicht jede Reiseplanung geht in Erfüllung. Auch Terrorangst oder bei Rundreisen eine Änderung des Besichtigungsplans können die Urlaubslaune vermiesen und dazu führen, dass man nicht mehr verreisen will - wenn da nicht die hohen Stornokosten wären. Wer bis zum 31. Tag vor Reisebeginn storniert, zahlt bereits 20 bis 30 Prozent des Reisepreises, eine Woche vor Reisebeginn sind es bereits um 65 Prozent, kurz vor der geplanten Abreise sind es 80 Prozent, bei Spezialprogrammen, Kreuzfahrten, Städtereisen und Ferienwohnungen oft sogar 95 Prozent des Reisepreises. Es gibt aber auch eine Reihe von Fällen, bei denen man ohne Stornokosten die Reise absagen kann oder anders um die hohen Gebühren herum kommt.

Höhere Gewalt

In Krisengebiete muss kein Mensch reisen. Was ein Krisengebiet ist, dürfen Reisende allerdings nicht selbst entscheiden. Die Gerichte und auch die Reiseveranstalter richten sich bei der Einschätzung der Lage nach den Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts. Nur wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausspricht, haben Reisende einen Anspruch auf kostenlose Stornierung der Reise. Die höchste Warnstufe wird ausgesprochen, wenn in einem Land oder in einer Region eine akute Gefahr für Leib und Leben droht. Dabei handelt sich meistens um Länder, in denen Krieg herrscht oder bewaffnete Konflikte ausgetragen werden, es kann auch ein Vulkanausbruch oder eine andere Naturkatastrophe drohen. Reine Terrorangst oder verwüstete Landschaften nach Großbränden sind kein Grund für eine kostenlose Reiseabsage. Bei Reisewarnungen werden die Reiseveranstalter von sich aus aktiv. Sie stellen den Verkauf von Reisen in die betroffenen Regionen ein, bieten bei bereits gebuchten Reisen an, die Reise zu stornieren oder ein anderes Urlaubsziel zu wählen und holen die Gäste aus der Krisenregion zurück. Falls bei der Rückholaktion höhere Kosten als gewöhnlich entstehen, dann tragen Reiseveranstalter und Kunde je die Hälfte. Aus Kulanz verzichten aber die Reiseveranstalter meist darauf, sich den Urlauberanteil zurückzuholen.

Reise wird teurer

Wird die Reise teurer als ursprünglich vereinbart, dann darf man kostenfrei kündigen. Bisher war das der Fall, wenn der Reiseveranstalter mehr als fünf Prozent Aufpreis verlangte, etwa wegen gestiegener Treibstoffpreise oder veränderter Wechselkurse. Mit dem neuen Reiserecht seit 1. Juli dieses Jahres dürfen die Reiseveranstalter bis 20 Tage vor Reisebeginn den Preis um bis zu acht Prozent erhöhen, wenn eine Preiserhöhung vertraglich vorgesehen ist. Für alle vor dem 1. Juli gebuchten Reisen gelten allerdings weiterhin die verbraucherfreundlichen alten Regeln.

Wesentlich geänderter Reiseverlauf

Ohne zusätzliche Kosten zurücktreten und die bezahlte Summer zurückfordern dürfen Reisende, wenn sich die ursprünglich gebuchte Reise wesentlich verändert. Beispiele: Aus dem Sporthotel wird ein Wellnesshotel, die Flugzeiten verschieben sich erheblich, im Besichtigungsprogramm fehlt plötzlich das Highlight. In solchen Fällen erhalten Kunden vom Reiseveranstalter ihr Geld zurück. Falls der sich sperrig anstellen sollte, dann verweisen Sie auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Januar 2018 (Az. X ZR 44/17). Die Richter entschieden, dass ein Veranstalterkunde von seiner Chinareise zurücktreten und den Reisepreis zurückverlangen durfte, weil der Veranstalter den ursprünglich geplanten Besuch von Verbotener Stadt und Platz des Himmlischen Friedens wegen einer Militärparade gestrichen hatte und stattdessen eine Tempelbesichtigung anbot.

Ersatzreisenden benennen

Wer die Reise wegen Krankheit, Todesfällen, Wechsel des Arbeitsplatzes oder sonstigen privaten Problemen absagen muss, der sollte in jedem Fall sofort den Reiseveranstalter informieren. Denn es gibt durchaus Fälle, in denen der Reiseveranstalter Kulanz zeigt oder bei begehrten Reisen eine Warteliste führt. Ist das nicht der Fall, dann gibt es eine andere Möglichkeit, mit zumindest geringen Kosten aus der Bredouille zu kommen: Bis spätestens sieben Tage vor der Abreise können Sie dem Veranstalter einen Ersatzreisenden benennen. Ein Zettel am Aushängebrett im Betrieb, ein Facebook-Hilferuf, Herumfragen im Bekanntenkreis und im Reisebüro führen vielleicht zum Erfolg, ebenso eine Anzeige im lokalen Blatt oder auf Ebay. Im besten Fall sind dann nur noch die Umbuchungsgebühren zu bezahlen, die aber meistens nur im zweistelligen Bereich liegen.

Den Reiserücktritt versichern

Fein raus ist, wer eine Versicherung abgeschlossen hat. Reiserücktrittskostenversicherungen und Reiseabbruchversicherungen zahlen, wenn ein "wichtiger Grund" die Reise verhindert oder zum Abbruch der Reise führt. Wichtige Gründe sind zum Beispiel plötzlich eintretende Krankheit, Unfall oder Tod des Reisenden, seiner Begleitung sowie von nahen Verwandten. Auch ein erheblicher Schaden am Eigentum wie eine ausgeraubte Wohnung führt zum Versicherungsfall. Der Unterschied zwischen den beiden Versicherungen ist, dass die Reiserücktrittskostenversicherung nur vor der Reise, die Reiseabbruchversicherung dagegen während der Reise einspringt. Beide Versicherungen in Kombination empfehlen Verbraucherschützer vor allem bei teuren Reisen, für Familien, Senioren und Frühbucher. Auch wenn nahe Angehörige bereits erkrankt sind, sind sie ein sinnvoller Schutz. Die Höhe der Police richtet sich nach dem Reisepreis. Abschließen sollte man immer Verträge ohne Selbstbehalt. In der Ausgabe 03/2018 der Zeitschrift Finanztest hat die Stiftung Warentest 138 Angebote für Reiserücktrittsversicherungen untersucht. Es wurden vier Kategorien unterschieden: Reiserücktrittsversicherungen für einzelne Reisen und Einzelpersonen, Jahres-Reiserücktrittsversicherungen für Einzelpersonen, Reiserücktrittsversicherungen für einzelne Reisen und Familien, Jahres-Reiserücktrittsversicherungen für Familien. Am besten schnitten die Versicherer Würzburger (Testsieger in allen Kategorien), Europ Assistance, Signal Iduna sowie ERV oder Elvia bei Jahresversicherungen ab.

Hotel oder Ferienwohnung, Bahn- oder Flug stornieren

Wurden die Ferienwohnung, das Ferienhaus oder das Hotel bei einem Reiseveranstalter gebucht, dann gelten die oben genannten Regeln. Gleiches gilt nach dem seit 1. Juli geltendem neuem Reiserecht auch für die Anreise, wenn Unterkunft und Anreise oder andere Leistungen wie ein Mietwagen mit einer gemeinsamen Rechnung im Reisebüro oder auf einer Internetplattform gebucht werden. Bei einer direkt gebuchten Unterkunft gelten das Recht des jeweiligen Landes und die vom Hotelier oder Vermieter gemachten Stornoregelungen. Bei Flügen richtet sich alles nach der Buchungsklasse. In der günstigsten Preisklasse verfallen die Tickets, Steuern und Gebühren muss die Fluggesellschaft aber erstatten. Das Geld kann man auf eigene Faust einfordern oder bei spezialisierten Fluggastportalen wie claimflights.de, ticketrefund.de und geld-fuer-flug.de beauftragen, die dafür allerdings eine Gebühr verlangen. Bei flexiblen Tickets gibt es zumindest die Möglichkeit, den Flug umzubuchen auf ein anderes Datum, wofür allerdings in der Regel eine Gebühr anfällt. Nur bei der teuersten Buchungsklasse erhält man sein Geld zurück. Glück hat man, wenn der Sitz an einen anderen Fluggast verkauft wird. Dann fallen keine Stornierungsgebühren an. Eine Probebuchung kurz vor dem Abflug der Maschine schafft da Klarheit. Ähnliches wie für Flugtickets gilt für Bahntickets. Je günstiger die Tickets sind, desto eingeschränkter sind die Stornomöglichkeiten. Beispiel Deutsche Bahn: Sparpreistickets können nur ab einem Preis von 29,90 Euro abzüglich eines Entgelts von 19 Euro zurück gegeben werden. Am Reisetag selbst gar nicht mehr. Bei Flexpreistickets erstattet die Bahn den vollen Kaufpreis, erst am Tag der Bahnfahrt wird eine Stornierungsgebühr von 19 Euro fällig.

(11.07.2018, srt)

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