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Sollte bei Germanwings tatsächlich gestreikt werden, können Reisende sich das Geld fürs Ticket erstatten lassen - oder sie nehmen eine Ersetzbeförderung der Airline in Anspruch

Sollte bei Germanwings tatsächlich gestreikt werden, können Reisende sich das Geld fürs Ticket erstatten lassen - oder sie nehmen eine Ersetzbeförderung der Airline in Anspruch

Foto: Henning Kaiser

Streik bei Germanwings? Am Freitag drohen massive Flugausfälle

Bei der Lufthansa-Tochter Germanwings drohen am Freitag massive Flugausfälle, falls die Tarifgespräche ohne Ergebnis bleiben sollten. Passagiere haben dann grundsätzlich zwei Möglichkeiten.

Im Tarifkonflikt bei der Lufthansa drohen am Freitag (28. August) Streiks. Die Piloten der Lufthansa-Tochter Germanwings wollen die Arbeit niederlegen, wenn die Verhandlungen mit dem Konzern ergebnislos verlaufen, teilte die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) in Frankfurt mit. Bestreikt werden sollen am Freitag alle Germanwings-Flüge zwischen 6.00 und 12.00 Uhr an allen deutschen Flughäfen.
 
Der Tarifstreit bei Europas größter Airline dreht sich um die Übergangsrente für die 5400 Piloten bei Lufthansa, Germanwings und Lufthansa Cargo. Cockpit hatte die Verhandlungen in der vergangenen Woche für gescheitert erklärt und Streiks angekündigt.

 
Bei einem Flugausfall haben Passagiere grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Sie können sich das Geld für das Ticket zurückerstatten lassen, ohne Stornogebühren zahlen zu müssen. Üblicherweise fallen solche Kosten an, wenn jemand vom Vertrag mit der Fluggesellschaft zurücktritt. Die Alternative: Er überlässt es der Airline, ihn auf andere Weise ans Ziel zu transportieren. Viele Fluggesellschaften bevorzugten die erste Variante, erläutert der Reiserechtsexperte Paul Degott aus Hannover. Er rät Verbrauchern allerdings, sich für die Ersatzbeförderung zu entscheiden.
 
Andernfalls zahlten sie oft drauf. Hinzu komme, dass die Fluggesellschaft üblicherweise mehr Möglichkeiten hat, zu dem ausgefallenen Flug eine Alternative zu finden, als der einzelne Fluggast. Einen Anspruch auf Entschädigung haben die Passagiere nicht: Streik sei ein außergewöhnlicher Umstand im reiserechtlichen Sinn, sagt Degott.
 
Laut der EU-Fluggastrechteverordnung gibt es keinen Schadenersatz, wenn das der Fall ist. Die Fluggesellschaft sei aber verpflichtet, alles zu tun, um die Streikfolgen abzumildern. Das bedeutet zum Beispiel, dass sie die Chance nutzen muss, eine Maschine trotz Streiks mit möglichst wenig Verspätung starten zu lassen, wenn das möglich ist. Und zwar auch, falls das für das Unternehmen mit Mehrkosten verbunden wäre.
 
Ist ein Flugausfall oder zumindest eine Verspätung nicht zu verhindern, muss sich die Fluggesellschaft um ihre Kunden kümmern, die unter Umständen mit langen Wartezeiten am Flughafen konfrontiert sind. Passagiere haben dann Anspruch auf Essen und Getränke. Häufig erhalten sie dafür Gutscheine, die zum Beispiel in Flughafenrestaurants eingelöst werden können. Falls sich der Flug auf einen anderen Tag verschiebt, muss die Fluggesellschaft auch die Kosten für die Übernachtung tragen.
 
Kein Lokführer-Warnstreik in dieser Woche
 
Im Tarifkonflikt bei der Deutschen Bahn sind bis Ende der Woche keine Warnstreiks zu erwarten. Der Vorsitzende der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), Claus Weselsky, sagte im Hessischen Rundfunk: «Wir werden diese Woche keine Arbeitskampfmaßnahmen mehr durchführen.» Warnstreiks stehen im Raum, seit am 18. August Gespräche mit der Bahn und der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) über die Zuständigkeiten in Tarifverhandlungen gescheitert sind. Die GDL stellt in der laufenden Runde auch für Zugbegleiter und Lokrangierführer Forderungen. Sie verlangt fünf Prozent mehr Geld und zwei Stunden weniger Arbeitszeit pro Woche.


(28.08.2014, dpa)
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