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Lange Warteschlangen am Stuttgarter Flughafen: Eine Ausgleichszahlung steht Passagieren nicht zu

Lange Warteschlangen am Stuttgarter Flughafen: Eine Ausgleichszahlung steht Passagieren nicht zu

Foto: Marijan Murat

Warnstreiks an Flughäfen Airlines nicht verantwortlich

Passagiere an drei großen deutschen Flughäfen brauchen Geduld: In Stuttgart, Hamburg und Hannover hat das Sicherheitspersonal die Arbeit niedergelegt. Fluggäste können die Schuld dafür aber nicht der Airline zuschieben.

Wegen eines Warnstreiks des Sicherheitspersonals müssen sich Zehntausende Reisende am Montag (9. Februar) an den Flughäfen in Stuttgart, Hamburg und Hannover mit Verzögerungen abfinden. »Das bedeutet längere Wartezeiten bei der Abfertigung«, sagte der Verdi-Gewerkschaftssekretär Bernd Wuttig. Die drei bestreikten Airports gehören zu den zehn größten Flughäfen Deutschlands. Sie fertigen täglich zusammen im Durchschnitt gut 80.000 Passagiere ab.
 
Für einen Streik des Sicherheitspersonals können Passagiere aber nicht die Airline verantwortlich machen. Die Fluggesellschaften haben nämlich keine Möglichkeit, die nötigen Kontrollen mit eigenem Personal durchzuführen, erläutert die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht mit Verweis auf ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg (Az.: 36a C 462/13).
 
Bei Flugausfällen oder großen Verspätungen wegen eines Streiks erhalten Passagiere ohnehin keine Ausgleichszahlung - es handelt sich nach derzeitiger Rechtsprechung um einen Fall von höherer Gewalt. Die Airline ist in einem solchen Fall laut dem Bundesgerichtshof von der Zahlungspflicht entbunden.
 
Normalerweise steht Passagieren bei einem Flugausfall oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden eine Entschädigung zu. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung sieht dabei je nach Flugstrecke eine Summe von 250, 400 oder 600 Euro vor.
 
 
 
 
 
(09.02.2015, dpa)
 



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