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Zollbeamter mit Nashornfigur aus Elfenbein: Nicht jedes Mitbringsel aus dem Urlaub ist eine gute Idee.

Zollbeamter mit Nashornfigur aus Elfenbein: Nicht jedes Mitbringsel aus dem Urlaub ist eine gute Idee.

Foto: Franziska Kraufmann

Zoll-Vorschriften Das müssen Touristen wissen

Muscheln, Orchideen, Käse: Vieles, was zunächst als nettes Souvenir erscheint, kann Urlauber bei der Zollkontrolle teuer zu stehen kommen. Selbst seltene Hölzer können für Ärger sorgen.      

Der deutsche Zoll hat am Freitag, dem 16. März, seine Jahresbilanz für 2011 vorgelegt. Demnach gingen den Fahndern mehr Rauschgiftschmuggler ins Netz als im Vorjahr, ebenso wurden mehr Schmuggelzigaretten sichergestellt. Doch Urlauber können sich auch mit viel harmloseren Dinge bei der Einreise nach Deutschland Ärger einhandeln. Schon mit einem falschen Erinnerungsstück wird ein Bußgeld fällig, oder man macht sich sogar strafbar.

Daher sollten Reisende besser die Zollvorschriften kennen und bei der Auswahl von Souvenirs im Urlaub im Hinterkopf behalten. Nicht nur Elfenbein und Tigerfelle sind tabu - auch weniger auffällige Souvenirs können gegen den Artenschutz verstoßen. »Viele Muscheln, die in Asien oder Afrika als Schmuck angeboten werden oder die man am Strand sammeln kann, sind geschützt und dürfen nicht nach Deutschland eingeführt werden«, sagt Christine Kolodzeiski vom Hauptzollamt in Frankfurt. Schwierig wird es auch bei exotischen Schneckenhäusern, Korallen und Seeigeln. Muscheln aus EU-Ländern seien meist kein Problem.

Auch bei Pflanzen und Hölzern ist der Artenschutz zu beachten. Dabei sei es unerheblich, ob der Urlauber eine Blume selbst pflückt oder ein Exemplar aus dem Gewächshaus kauft, sagt Karin Hornig vom Bundesamt für Naturschutz. Auch Kräuter für Arzneimittel wie echter Ginseng sind problematisch. Für edle Hölzer gelten Abstufungen. »Mahagoni-Accessoires sind zum Beispiel erlaubt«, sagt Hornig. »Aus Ramin-Holz darf man aber nicht mal einen Kugelschreiber mitnehmen.«

Strikt sind die Regeln für Lebensmittel: Milch-, Käse- und Fleischprodukte aus Ländern außerhalb der EU sind als Mitbringsel streng verboten. Das gilt auch bei geringsten Mengen: Die russische Wurst oder der türkische Schafskäse dürfen nicht ins Gepäck. Besonders problematisch ist Geflügel. »Wir konfiszieren auch Instant-Suppen, wenn sie Spuren von Huhn enthalten«, sagt Kolodzeiski. Für den Eigenverzehr erlaubt sind Kuchen, Pasta, Honig im Glas und bis zu 20 Kilogramm Fisch. Lebensmittel aus EU-Staaten sind generell unproblematisch.

Unabhängig vom Urlaubsland ist auch die Mitnahme von Mineralien und Edelsteinen in der Regel kein Problem, »solange man den Freiwertbetrag von 430 Euro nicht überschreitet«, sagt Kolodzeiski. In manchen Ländern wie Griechenland oder der Türkei werden Steine aber bei der Ausreise konfisziert. »Man will verhindern, dass archäologisch Interessantes Material außer Landes gerät«, erklärt Kolodzeiski.

Liste mit geschützten Arten nach Ländern: http://artenschutz-online.de

(19.3.12, dpa)
 

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