Flüge Hotels Pauschalreise Pauschal Mietwagen Rundreisen Kataloge

Bei Streitereien mit Fluggesellschaften sollen sich Passagiere künftig an eine Schlichtungsstelle wenden können.

Bei Streitereien mit Fluggesellschaften sollen sich Passagiere künftig an eine Schlichtungsstelle wenden können.

Foto: Rainer Jensen

Ärger mit der Airline

Bald bessere Chancen für Fluggäste

Flug gestrichen, Koffer verloren? Passagiere, die bei einem Streit mit einer Fluggesellschaft eine außergerichtliche Einigung vorziehen, haben bald bessere Chancen.

Flugpassagiere haben ab November bessere Chancen, sich im Streit mit ihrer Airline außergerichtlich zu einigen. Das sagte der Geschäftsführer der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP), Heinz Klewe. Am Freitag (3.5.) ließ der Bundesrat ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, laut dem sich Fluggäste bei Ärger etwa über Verspätungen künftig an eine eigene Schlichtungsstelle wenden können. Das Gesetz gilt voraussichtlich für alle Streitigkeiten, zu denen es nach dem 1. November kommt.

Bislang hilft die SÖP vor allem bei Problemen mit Bahn, Bus und Schiff. Seit März kann sie auch für Fluggäste von Ryanair schlichten, für andere derzeit allerdings noch nicht. «Aber wir sind sehr zuversichtlich, dass sich wegen des neuen Gesetzes bald weitere Airlines an der Schlichtung beteiligen», sagte Klewe.

Das neue Gesetz will Airlines nicht zur Schlichtung zwingen. Sie sollen sich freiwillig beteiligen. »Das ist auch richtig so, denn Schlichtung und Zwang passen nicht zusammen», sagt Heidi Tischmann vom Verkehrsclub Deutschland (VCD). Es sei ab dem 1. November nicht mehr so leicht für eine Airline, eine Schlichtung zu boykottieren. Das Gesetz erzeugt ihrer Ansicht nach durchaus eine Art »moralischen Druck«.

Bislang standen die Chancen für Passagiere, die im Streit mit der Airline nicht vor Gericht ziehen wollten, eher schlecht. Sie konnten die Dienste kommerzieller Fluggasthelfer in Anspruch nehmen. Zu den größeren Anbietern zählen die Unternehmen »EUclaim«, »Flightright« und »Fairplane«. Alle haben gemeinsam, dass der Passagier nichts zahlt, wenn die Airline nicht einlenkt. Zahlt sie die geforderte Entschädigung, behält der Dienstleister rund 30 Prozent des Geldes ein.

Der Vorteil der professionellen Geldeintreiber: Sie haben aufwendig gepflegte Datenbanken mit Fluginformationen, die unter Umständen beweisen, dass dem Passagier eine Entschädigung zusteht. So erklärt Christoph Herrmann von der Stiftung Warentest das Geschäftsmodell. Außerdem nehmen sie ihrem Kunden meist den gesamten Aufwand ab - etwa die Dokumentation des Fluges.

Nutzlos würden diese Dienstleister daher ab dem 1. November nicht, findet Herrmann. Denn die Schlichtungsstelle nehme dem Verbraucher den relativ hohen Aufwand nicht ab, der mit einer außergerichtlichen Einigung verbunden ist. Tischmann vom VCD weist allerdings darauf hin, dass man bei kommerziellen Eintreibern nie die Chance auf 100 Prozent der Entschädigung hat. Die Schlichtungsstelle arbeite unentgeltlich.

Herrmann ergänzt, dass die kommerziellen Fluggasthelfer nur Fälle übernähmen, die sehr aussichtsreich seien. Auf Kompromisse ließen sie sich nicht ein - die Schlichtungsstelle dagegen schon. Daher hätten Passagiere gerade in nicht ganz eindeutigen Fällen ab November bei der Schlichtungsstelle bessere Chancen als bei einem kommerziellen Dienstleister.

(06.05.2013, dpa)

Mehr zum Thema
Mehr Reiseberichte ...

Planungs-Tipps für unvergessliche Roadtrips in Mitteleuropa

Ein Roadtrip ist schon lange nicht mehr nur eine Art zu Reisen, sondern gleichzeitig auch ein Lebensgefühl. Foto: Canva

Auf Rädern in den Frühling: Planungs-Tipps für unvergessliche Roadtrips in Mitteleuropa

 Mallorca

Caló des Moro: Mallorca bietet viele Traumbuchten und Sonnentage, Calo des Moro ist eine unberührte Gegend an der Südspitze Mallorcas, wo Sie einen der schönsten Strände Mallorcas finden. Foto: V-Research / Pixabay

Mallorca Die Vielseitigkeit der Lieblingsinsel der Deutschen

Las Vegas Sign

Das weltberühmte »Las Vegas Sign« begrüßt seit 1959 die Besucher der glitzernden Metropole in der Wüste Foto: shutterstock

LAS VEGAS GLANZ UND GLITZER

Verrückt und faszinierend: Die Entertainment-Metropole ist für spektakuläre Shows, Kasinos und ein legendäres Nachtleben bekannt. Hier wurde Elvis zum »King« und mit »Viva Las Vegas« sang er die Hymne für die »Entertainment Capital of the World«, die Millionen von Touristen anzieht.

 Dänemarks versteckte Juwelen warten darauf, von Ihnen entdeckt zu werden – beginnen Sie Ihr Abenteuer hier.

Dänemarks versteckte Juwelen warten darauf, von Ihnen entdeckt zu werden – beginnen Sie Ihr Abenteuer hier. Unsplash /Razvan Mirel.

Urlaub in Dänemark Genießen Sie den Komfort in Ferienhäusern

Werbung
REISE und PREISE aktuelle Ausgabe

ÜBERSICHT

SHOP | ABO
Einzelheft | Archiv seit 1987
 
 
Desktop