Flüge Hotels Pauschalreise Pauschal Mietwagen Rundreisen Kataloge
Flughafenmitarbeiter in Berlin-Tegel: Auf mehreren deutschen Flughäfen soll es am Dienstag Warnstreiks geben.

Flughafenmitarbeiter in Berlin-Tegel: Auf mehreren deutschen Flughäfen soll es am Dienstag Warnstreiks geben.

Foto: Gero Breloer

Flughafen-Streik

Informationen für Passagiere

Die Gewerkschaft Verdi hat zu Warnstreiks an mehreren Flughäfen aufgerufen. Heute werden voraussichtlich etliche Flüge ausfallen. REISE & PREISE erklärt, welche Rechte Passagiere haben.     

Der Warnstreik im deutschen öffentlichen Dienst soll am Dienstag auf die Flughäfen des Landes ausgeweitet werden. Am größten deutschen Luftverkehrsdrehkreuz in Frankfurt am Main sollten vom Vormittag an möglichst keine Maschinen mehr abheben, erklärte Verdi-Funktionär Gerold Schaub. Nach seinen Angaben werden die Beschäftigten des Flughafenbetreibers Fraport mit der Frühschicht von 05.30 Uhr bis etwa 14.30 Uhr ihre Arbeit niederlegen. Damit stehen 100 Flüge auf der Kippe. Auch an den Berliner Flughäfen Tegel und Schönefeld soll nach Verdi-Angaben von 5.30 Uhr bis 12.00 Uhr gestreikt werden.

Mit dem Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport sei ein Notdienst vereinbart worden, so dass bei Landungen noch die Passagiere aussteigen könnten, sagte Schaub. Ihr Gepäck werde aber zunächst nicht ausgeladen - mit Ausnahme besonders sensibler Fracht wie zum Beispiel lebender Tiere. Auch die Zahl der Landungen werde voraussichtlich begrenzt sein, da zahlreiche Maschinen auf dem Flughafen geparkt werden müssten und bald kein Platz mehr sei.

Die Fluggesellschaften wie Lufthansa und Air Berlin reagierten mit Notflugplänen. Passagiere werden gebeten, sich bei ihren Fluggesellschaften zu erkundigen, ob ihre Flüge sich verspäten oder ob sie ausfallen. Lufthansa hat dazu aktuelle Informationen ins Internet gestellt.

Doch welche Rechte haben Passagiere, wenn ihr Flug aufgrund eines Streiks ausfällt? Dann müsse die Airline schnellstmöglich eine Ersatzbeförderung organisieren, erläutert der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Außerdem sei sie verpflichtet, gestrandete Passagiere mit Essen und Getränken zu versorgen.

Die Leistungen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung sind laut Degott unabhängig davon, ob die Airline für die Verspätungen oder Ausfälle von Flügen verantwortlich ist. Passagiere haben Anspruch auf Essen und Getränke, meist erhalten sie dafür Gutscheine. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline oder der Veranstalter die Übernachtung im Hotel übernehmen.

Fällt ein Flug aus, können Betroffene eine Ersatzbeförderung per Telefon oder am Schalter des Unternehmens am Flughafen fordern. Urlauber sollten aber nicht aus Verärgerung einfach ein Zugticket buchen. Wer beispielsweise einen Flug von Frankfurt am Main über Paris nach New York gebucht hat, sollte nicht auf eigene Faust mit dem Zug nach Paris fahren, um den Anschlussflug zu erwischen. Denn dann sei fraglich, ob die Fluggesellschaft das Zugticket erstattet, warnt Degott.

Infos
http://www.lufthansa.com/de/de/Fluginformationen

(27.3.12, dpa)
 

Mehr Reisenews ...
Die neue Ausgabe jetzt bestellen
REISE und PREISE aktuelle Ausgabe
AKTUELLES HEFT kaufen
ABO SHOP
Newsletter
E-Paper freischalten

ÜBERSICHT

SHOP | ABO
Einzelheft | Archiv seit 1987