
Der Prototyp für kreative Flughafennamen: Frankfurt-Hahn liegt 126 Kilometer von der namengebenden Großstadt entfernt.
Foto: Thomas Frey Kempten (dpa/tmn)Frankfurt-Hahn und Co.
Großer Spielraum bei Flughafennamen
DBei unbekannten Zielen sollten Passagiere also prüfen, wo es genau hingeht. Der Spielraum für Flughafenbetreiber und Airlines bei der Namensgebung ist groß - wenn auch nicht unendlich. »Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb legt fest, dass der Name für den Verbraucher nicht irreführend sein darf«, erklärt Reiserechtler Prof. Ernst Führich. Es gibt aber genug Fälle, in denen Flughäfen sich mit den Namen von Städten schmücken dürfen, von denen sie weit weg liegen.
Laut Beate Wagner von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erachtete zum Beispiel ein Gericht den Namen »Frankfurt-Hahn« als zulässig, obwohl mehr als 120 Kilometer zwischen Frankfurt und dem Flughafen liegen. Anders sieht der Fall bei Weeze aus. Dieser hatte mit der Großstadt Düsseldorf geworben, ein Gericht untersagte das aber, obwohl die Entfernung nur rund 70 Kilometer beträgt.
Im Einzelfall zu entscheiden ist laut Führich auch, inwieweit die Airline den Passagier über die Entfernung zur beworbenen Großstadt aufklären muss. Allgemeine Regeln oder Gesetze gebe es aber nicht - Passagiere sollten daher nicht davon ausgehen, dass explizit auf die Distanz hingewiesen wird.
(31.08.2012, dpa/tmn)