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Viele Germanwings-Maschinen bleiben wegen des Pilotenstreiks am Boden

Viele Germanwings-Maschinen bleiben wegen des Pilotenstreiks am Boden.

Foto: Paul Zinken

Germanwings

Flüge fallen wegen Pilotenstreiks aus

Die Nerven von Flugreisenden werden wieder strapaziert. Bei Germanwings fallen wegen des erneuten Pilotenstreiks hunderte Flüge aus. Die Piloten wollen auch heute die Arbeit niederlegen.

Erneut müssen Passagiere Flugausfälle und Umbuchungen verkraften. Wegen der wieder aufgeflammten Pilotenstreiks sind am Donnerstag (12. Februar) bei der Lufthansa-Tochter Germanwings zahlreiche Flüge ausgefallen. Die Fluggesellschaft hat für die beiden Streiktage Donnerstag und Freitag zusammen 338 von 904 geplanten Flügen vorsorglich gestrichen.

 
Dieses reduzierte Programm werde sauber abgeflogen, berichtete ein Unternehmenssprecher in Köln. Auch werde das Ziel erreicht, mit zusätzlichen Umbuchungen auf die Bahn und andere Gesellschaften des Lufthansa-Konzerns rund 80 Prozent der mehr als 70 000 Gäste an ihre Ziele zu bringen.
 
Von dem Streik waren sämtliche Germanwings-Standorte in Deutschland betroffen, nämlich Berlin, Köln/Bonn, Düsseldorf, Hannover, Hamburg und Stuttgart. An den Schaltern sei es sehr ruhig geblieben, weil die Kunden schon im Vorfeld gut informiert worden seien, erklärte der Unternehmenssprecher. In Frankfurt und München hatte der Streik keine Auswirkungen, weil Germanwings diese Drehkreuze der Lufthansa planmäßig nur sehr selten anfliegt.
 
Service:
 
Germanwings-Call-Center: 0180 6 320 320 (0,20 €/Anruf aus dem Festnetz - Mobilfunk maximal 0,60 €/Anruf)
 
Flüge kostenlos stornieren
 
Ist ihr Flug gestrichen, dürfen Passagiere online oder über das Call Center kostenlos umbuchen oder stornieren, teilt Germanwings mit. Fluggäste auf innerdeutschen Verbindungen bekommen einen Gutschein für die Bahn.
 
Verspätet sich ein Flug oder fällt ganz aus, steht Passagieren jedoch keine Ausgleichszahlung nach EU-Recht zu. Denn ein Streik gilt als höhere Gewalt. Normalerweise bekommen Passagiere bei einem Flugausfall oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden eine Entschädigung. Dabei sieht die EU-Fluggastrechte-Verordnung je nach Flugstrecke eine Summe von 250, 400 oder 600 Euro vor.
 
Allerdings muss sich die Airline bei einem Pilotenstreik um die Passagiere am Flughafen kümmern. Wenn diese dort längere Zeit auf einen freien Platz in einer späteren Maschine warten müssen, stehen ihnen zum Beispiel Essen und Getränke zu. Meist erhalten sie Gutscheine, um sich am Flughafen versorgen zu können. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline oder der Veranstalter die Übernachtung in einem Hotel übernehmen. Den Transport vom Flughafen zum Hotel muss die Airline ebenfalls zahlen.
 
(13.02.2015, dpa)
 


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