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Viele Lufthansa-Flügen sind wegen des Streiks annulliert

Viele Lufthansa-Flügen sind wegen des Streiks annulliert

Foto: Fredrik von Erichsen

Lufthansa

Frankfurt stark vom Streik betroffen

Die Lufthansa-Piloten befinden sich in einem 35-stündigen Ausstand bei Kurz- und Mittelstreckenflügen aus Deutschland. Das hat Folgen für die Passagiere - vor allem in Frankfurt.

Die Lufthansa-Piloten haben für 35 Stunden die Arbeit niedergelegt. Der Ausstand soll am Dienstag (21. Oktober) von 06.00 Uhr bis 23.59 Uhr dauern, teilte Cockpit am Montagmorgen mit. Ab Montag 13.00 Uhr bis Dienstag 23.59 Uhr werden auch die Kurz- und Mittelstreckenflüge bestreikt.
 
Betroffen vom Arbeitskampf auf der Langstrecke werden alle Flüge mit Flugzeugen vom Typ Airbus A380, A340 und A330 sowie Boeing 747 deutschlandweit, erklärte Cockpit. Bei Kurz- und Mittelstrecken würden Maschinen der Airbus-A320-Familie sowie vom Typ Boeing 737 und Embraer bestreikt.

 
Die Lufthansa stellt deshalb Langstreckenverbindungen von und nach Frankfurt am Dienstag fast vollständig ein. Der überwiegende Teil der Kurz- und Mittelstreckenflüge werde ebenfalls gestrichen, teilte die Fluggesellschaft mit.
 
Ab München könnten dagegen voraussichtlich rund die Hälfte aller geplanten Kurz-, Mittel- und Langstreckenflüge von Lufthansa starten. Die Kurz- und Mittelstrecke werden dabei vor allem von der Lufthansa-Regionaltochter CityLine geflogen, die nicht vom Streik betroffen ist.
 
In dem Tarifkonflikt geht es um die sogenannte Übergangsversorgung. Die Lufthansa will, dass ihre Piloten später als bisher in den bezahlten Vorruhestand gehen - die Gewerkschaft wehrt sich dagegen.
 
Service:
 
Die Lufthansa bietet eine Servicenummer an, unter der sich Kunden informieren können: 0800/850 60 70. Sie ist für Anrufer aus dem deutschen Festnetz kostenlos.
 
Keine Entschädigung bei Flugausfällen
 
Bei Flugausfällen oder größeren Verspätungen wegen eines Pilotenstreiks steht Passagieren keine Ausgleichszahlung zu. Denn so ein Streik gilt nach derzeitiger Rechtsprechung als höhere Gewalt. In diesem Fall ist die Airline laut dem Bundesgerichtshof von der Zahlungspflicht entbunden. Normalerweise steht Passagieren bei einem Flugausfall oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden eine Entschädigung zu. Dabei sieht die EU-Fluggastrechte-Verordnung je nach Flugstrecke eine Summe von 250, 400 oder 600 Euro vor.
 
Allerdings muss sich die Airline bei einem Pilotenstreik um die Passagiere am Flughafen kümmern. Wenn diese dort längere Zeit auf einen freien Platz in einer späteren Maschine warten müssen, stehen ihnen zum Beispiel Essen und Getränke zu. Meist erhalten sie Gutscheine, um sich am Flughafen versorgen zu können. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline oder der Veranstalter die Übernachtung in einem Hotel übernehmen. Den Transport vom Flughafen zum Hotel muss die Airline ebenfalls zahlen.
 
(21.10.2014, dpa)
 



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