
Einchecken leider nicht möglich: Bei der Lufthansa wird gestreikt. Passagiere haben aber Anspruch auf eine Ersatzbeförderung
Foto: Frank RumpenhorstLufthansa-Streik
Was Reisende jetzt wissen müssen
Keine Überraschung, aber dennoch heftig: Passagiere der Lufthansa müssen sich ab Freitag (6.11.) um 14.00 Uhr auf einen achttägigen Streik einstellen. Wichtige Fragen und Antworten:
Auf der Lufthansa-Webseite finden Fluggäste eine Liste mit allen gestrichenen Flügen. Reisende können auf der Seite auch unter »Meine Buchungen« prüfen, ob sie betroffen sind und nachschauen, ob sich bei ihrer Buchung etwas getan hat, erklärt eine Lufthansa-Sprecherin. Generell sollten Reisende vor dem Abflug den Status ihrer Flüge überprüfen.
Fällt der Flug definitiv aus, kann der Kunde seinen Vertrag kündigen und bekommt sein Geld zurück. Dann kann er sich auf eigene Faust und eigene Kosten um eine Ersatzbeförderung kümmern. Bleibt er im Vertrag und kontaktiert die Airline, ist diese verantwortlich. Unter »Meine Buchungen« auf der Lufthansa-Seite können Kunden ihr Ticket zum Beispiel in eine Fahrkarte der Deutsche Bahn umwandeln. Wenn sie selbst ein Zugticket kaufen, das teurer als der eigentliche Flug ist, zahlen sie den Differenzbetrag aus eigener Tasche.
Das kann zum Beispiel ein Ersatzflug oder - wenn möglich - eine Bahnfahrt sein. Diese muss zum frühestmöglichen Zeitpunkt stattfinden, wie der Reiserechtler Prof. Ernst Führich erklärt. Auch hier steht dem Reisenden Verpflegung während der Wartezeit zu. Wer bereits unterwegs ist, hat Anspruch auf einen möglicherweise notwendigen Rückflug zum ersten Abflugort.
Ja. Die Airline bietet Fluggästen im Besitz eines Lufthansa-, Swiss-, Austrian-Airlines- oder Brussels-Airlines-Tickets für Flüge vom 6. November bis 9. November 2015 von, nach oder über Frankfurt, München oder Düsseldorf eine kostenlose Umbuchung an.
Das Ticket muss allerdings vor dem 5. November ausgestellt worden sein. Das neue Reisedatum muss spätestens der 28. Februar 2016 sein. Außerdem müssen Abflugs- und Ankunftsort, Serviceklasse sowie alle weiteren Ticketkonditionen beibehalten werden. Reisende können die Umbuchung online unter »Meine Buchungen« vornehmen.
Die Airline muss den Fluggast während der Wartezeit betreuen, abhängig von Wartezeit und Flugentfernung. Das gilt laut der EU-Fluggastrechteverordnung, auch wenn die Airline für den Streik gar nichts kann. Laut der Verordnung müssen diese Leistungen »in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit« bereitgestellt werden. Passagiere erhalten meist Gutscheine. Außerdem stehen ihnen zwei Telefonate, Faxe oder E-Mails zu. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline oder der Veranstalter die Übernachtung in einem Hotel zahlen. Wenn sich ein Flug um fünf Stunden oder mehr verspätet, kann der Reisende sein Ticket zurückgeben.
Nein. Zwar steht Reisenden bei Flugausfall oder Verspätungen von mehr als drei Stunden eigentlich eine Entschädigung zu. Das gilt nach aktueller Rechtsprechung aber nicht, wenn höhere Gewalt vorliegt - und das ist bei einem Streik der Fall.
Das ist oft möglich. Hier stellt sich die Frage, ob der Veranstalter seine Leistungspflichten erfüllt hat. Sitzen Reisende zum Beispiel zwei Tage am Flughafen fest statt am Strand zu liegen, können sie den Reisepreis entsprechend mindern. Handelt es sich um eine Kurzreise, können sie sogar von der Reise kostenlos zurücktreten und den Reisepreis zurückfordern. Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit gibt es jedoch nicht.
Die Flugbegleiter beginnen ihren Ausstand zunächst an den Flughäfen Frankfurt und Düsseldorf, teilte die Gewerkschaft Ufo mit. Dort seien die Mitglieder von 14.00 Uhr bis zum Betriebsschluss zur Arbeitsniederlegung aufgerufen, hieß es von Ufo.
Der Flughafen München werde wegen des Endes der Herbstferien in Bayern bis einschließlich Sonntag von dem Streik ausgenommen.
(06.11.2015, dpa)
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