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Bei der Lufthansa stehen neue Streiks an

Bei der Lufthansa stehen neue Streiks an

Foto: Andreas Gebert

Pilotenstreik

Lufthansa hält an Notflugplan fest

Die Lufthansa zeigt sich überrascht von der Ausweitung des Pilotenstreiks auf die Langstrecke. Dennoch will das Unternehmen an seinem für Dienstag (21. Oktober) angekündigten Sonderflugplan festhalten.

Trotz der Ausweitung des Pilotenstreiks auf die Langstrecke will die Lufthansa an ihrem Sonderflugplan festhalten. Die zweite Streikankündigung der Gewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC), von Dienstagmorgen an auch auf Langstreckenflügen in den Ausstand zu treten, sei überraschend gewesen, wie aus einer Mitteilung des Unternehmens hervorgeht. Ungeachtet dieser »neuen Information« wolle man aber den Sonderflugplan für Dienstag wie geplant bis zum Montagmittag veröffentlichen, hieß es.

 
Die VC hatte am Montagmorgen angekündigt, ab Dienstag von 6.00 Uhr bis kurz vor Mitternacht auch Langstrecken-Verbindungen der Lufthansa zu bestreiken - zusätzlich zu Streiks auf der Kurz- und Mittelstrecke ab Montag, 13.00 Uhr, bis Dienstag, 23.59 Uhr. Betroffen vom Arbeitskampf auf der Langstrecke werden alle Flüge mit Flugzeugen vom Typ Airbus A380, A340 und A330 sowie Boeing 747 deutschlandweit, erklärte Cockpit. Bei Kurz- und Mittelstrecken würden Maschinen der Airbus-A320-Familie sowie vom Typ Boeing 737 und Embraer bestreikt.
 
In dem Tarifkonflikt geht es um die sogenannte Übergangsversorgung. Die Lufthansa will, dass ihre Piloten später als bisher in den bezahlten Vorruhestand gehen - die Gewerkschaft wehrt sich dagegen.
 
Service:
 
Die Lufthansa bietet eine Servicenummer an, unter der sich Kunden informieren können: 0800/850 60 70. Sie ist für Anrufer aus dem deutschen Festnetz kostenlos.
 
Keine Entschädigung bei Flugausfällen
 
Bei Flugausfällen oder größeren Verspätungen wegen eines Pilotenstreiks steht Passagieren keine Ausgleichszahlung zu. Denn so ein Streik gilt nach derzeitiger Rechtsprechung als höhere Gewalt. In diesem Fall ist die Airline laut dem Bundesgerichtshof von der Zahlungspflicht entbunden. Normalerweise steht Passagieren bei einem Flugausfall oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden eine Entschädigung zu. Dabei sieht die EU-Fluggastrechte-Verordnung je nach Flugstrecke eine Summe von 250, 400 oder 600 Euro vor.
 
Allerdings muss sich die Airline bei einem Pilotenstreik um die Passagiere am Flughafen kümmern. Wenn diese dort längere Zeit auf einen freien Platz in einer späteren Maschine warten müssen, stehen ihnen zum Beispiel Essen und Getränke zu. Meist erhalten sie Gutscheine, um sich am Flughafen versorgen zu können. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline oder der Veranstalter die Übernachtung in einem Hotel übernehmen. Den Transport vom Flughafen zum Hotel muss die Airline ebenfalls zahlen.

Links

 
(20.10.2014, dpa)
 



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