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Bei vielen Airlines müssen Kunden sofort nach dem Buchen - also unter Umständen Monate vor Reiseantritt - den vollen Preis überweisen.

Bei vielen Airlines müssen Kunden sofort nach dem Buchen - also unter Umständen Monate vor Reiseantritt - den vollen Preis überweisen.

Foto: Julian Stratenschulte

Reiserecht Flugreisen

Vorauskasse nicht verweigern

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat sechs Airlines abgemahnt, weil sie sofort bei der Buchung den vollen Flugpreis verlangen. Frühe Überweisungen sollte man aber nicht einfach verweigern.

Verbraucherschützer kritisieren die teils sehr frühe Vorauskasse bei Flugbuchungen. Reisende sollten aber derzeit die frühe Überweisung nicht einfach verweigern, warnt Beate Wagner von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Denn wer nicht zahlt, riskiert, dass er letztlich am Boden bleibt, weil die Airline vom Vertrag zurücktritt. »Derzeit hat er leider nur die Möglichkeit nach dem Motto "Friss oder stirb".«

Bei vielen Airlines ist es gängige Praxis, dass Kunden direkt nach der Buchung - also unter Umständen schon Monate vor Reiseantritt - den vollen Preis überweisen müssen. Am Mittwoch (22. Mai) mahnte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen deswegen sechs Airlines ab. Denn wer so früh zahlt, verliert das Geld vielleicht, wenn die Airline Insolvenz anmeldet. Außerdem fehlt ihm das Druckmittel, die Zahlung zu verweigern, wenn die Gesellschaft kurz vor Reiseantritt die Flugzeiten ändert. Die Verbraucherschützer fordern, dass der Preis frühestens 30 Tage vor Abreise fällig wird.

Derzeit sind den Kunden die Hände gebunden. Denn mit der Airline zu verhandeln und die Überweisung hinauszuzögern, sei in der Praxis schwer umzusetzen. »Ich halte es wirklich für ein praktisches Problem«, sagt Wagner. Die Bedingungen im Vertrag seien eindeutig: Wer nicht zahlt, fliegt auch nicht. Es gebe auch noch keine höchstrichterlichen Urteile, mit denen Verbraucher argumentieren könnten. »Wir betreten da Neuland«, betonte Wagner.

(23.05.2013, dpa)

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