Flüge Hotels Pauschalreise Pauschal Mietwagen Rundreisen Kataloge

Die Vorverlegung eines Fluges um mehr als zehn Stunden ist wie eine Annullierung zu behandeln.

Die Vorverlegung eines Fluges um mehr als zehn Stunden ist wie eine Annullierung zu behandeln.

Foto: Fredrik von Erichsen

Reiserecht

Flug vorverlegt - Entschädigung

Haben Fluggäste ihre Maschine verpasst, weil der Abflugtermin vorverlegt wurde, kann ihnen eine Entschädigung zustehen. Eine Verschiebung von mehr als zehn Stunden entspricht einer Annulierung.

Die Vorverlegung eines Fluges um mehr als zehn Stunden ist wie eine Annullierung zu behandeln. Reisende haben in dem Fall ebenfalls ein Recht auf Ausgleichszahlung, entschied das Amtsgericht Hannover (Az.: 512 C 15244/10).

Rechtsgrundlage für den Ausgleichsanspruch ist die EU-Verordnung Nr. 261/2004. Diese regelt zwar nur die Entschädigungsleistungen bei Annullierungen von Flügen. Die Vorverlegung eines Fluges beeinträchtige jedoch gleichermaßen wie eine Verspätung oder Annullierung die Zeitplanung der Fluggäste, so das Gericht.

Zwar hatte die Airline die Fluggäste nach eigenen Angaben mindestens zwei Wochen vor dem Abflug über die Änderung der Flugzeiten informiert. Die Kläger bestritten jedoch, dass eine entsprechende E-Mail bei ihnen angekommen war. Sendeberichte konnte die Airline nicht vorlegen, so dass das Gericht den Klägern die Ausgleichszahlung zusprach.

 

 (22.03.2013, dpa)


REISE und PREISE aktuelle Ausgabe

ÜBERSICHT

SHOP | ABO
Einzelheft | Archiv seit 1987
Desktop