Reiserecht Haftung des Reisebüros bei Falschberatung?
Ich habe im Reisebüro einzeln Flüge und Hotels gebucht. Man sagte mir, dass ich für eines der Hotels keine Rücktrittsversicherung bräuchte, weil es problemlos stornierbar sei. Wie sich später herausstellte, war das falsch. Da ich die Reise nicht antreten konnte, soll ich nun die vollen Hotelkosten zahlen. Ist das Reisebüro verpflichtet, mir diese Kosten zu erstatten?
In Ihrem Fall liegt meines Erachtens eine Falschberatung vor, so dass Sie das Reisebüro auf Erstattung der Hotelkosten in Anspruch nehmen könnten. Sie müssten die fehlerhafte Beratung aber nachweisen können. Ob dafür Zeugen erforderlich sind oder Ihre Unterlagen hierfür reichen oder ob Sie möglicherweise ein Mitverschulden trifft, weil Sie selbst die Auskunft noch einmal hätten nachprüfen müssen, sollte ein spezialisierter Anwalt prüfen.
(1-2015)
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