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Reiserecht Ich bin schwanger. Muss die Rücktrittsversicherung zahlen?

Ich bin schwanger, möchte aber noch eine Flugreise auf die Kanaren buchen. Ich wäre dann im 5. Monat. Wären eventuelle Komplikationen in der Schwangerschaft von einer Reiserücktrittsversicherung abgedeckt?«

SO IST DIE RECHTSLAGE

Eine Reiserücktrittsversicherung springt in der Regel ein bei einer »unerwarteten schweren Erkrankung «. Eine Schwangerschaft an sich ist natürlich keine Erkrankung. Sollte Ihre Schwangerschaft bis jetzt völlig komplikationslos verlaufen, können Sie getrost eine Reise buchen. Nur zu spät sollte sie nicht mehr erfolgen, da Airlines Schwangere etwa ab der 34. Schwangerschaftswoche nicht mehr befördern (variiert je nach Gesellschaft und Strecke). Sollten sich nach der Reisebuchung Komplikationen wie etwa vorzeitige Wehen ergeben, die aus ärztlicher Sicht zur Stornierung der Reise führen, müsste die Reiserücktrittsversicherung zahlen. Diese Komplikationen können dann als eine unerwartete schwere Erkrankung im Sinne der Versicherungsbedingungen gewertet werden.

(1-2013)

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