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Reiserecht Rücktritt vom telefonisch geschlossenen Vertrag?

Ich habe bei einer Reiseagentur auf Empfehlung telefonisch eine Ferienwohnung gebucht. Dann sah ich sie mir im Internet genauer an und stellte fest, dass sie gar nicht für mich geeignet ist, zumal auch die Beschreibung dort etwas anders war. Jetzt möchte ich vom Vertrag zurücktreten. Die Agentur verlangt eine Stornogebühr. Kann ich den Vertrag vielleicht noch widerrufen?

SO IST DIE RECHTSLAGE

Viele Verträge, die per Telefon geschlossen werden, kann man widerrufen, nicht aber die Buchung einer Unterkunft. Es könnte aber möglicherweise ein Anfechtungsrecht wegen Irrtums nach § 119 BGB in Betracht kommen, weil Sie im Internet Abweichungen von der telefonischen Beschreibung festgestellt haben. Fraglich ist natürlich, ob ihr Ansprechpartner die andersartige Beschreibung vor Gericht zugeben würde.

(2-2014)

New Jersey
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