Reiserecht Storno wegen unfertigen Hotels?
Das ist wirklich ärgerlich. Ihrer Schilderung nach liegt hinsichtlich Ihrer gebuchten Reise eine »Unmöglichkeit « vor, die Sie zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt und zu einem Anspruch auf Schadenersatz führt. In einem ähnlichen Fall ist entschieden worden, dass der Veranstalter die Mehrkosten für eine Ersatzbuchung übernehmen muss, wenn die Ferienanlage vor Reiseantritt noch nicht fertig ist und das Ausweichangebot dem Urlauber nicht zusagt. Setzen Sie sich schnellstmöglich mit dem Veranstalter wegen eines passenden Ausweichhotels in Verbindung. Im Streitfalle sollten Sie die Ausschlussfrist von einem Monat nach vertraglichem Reiseende im Auge behalten.
(4-2014)