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Reiserecht Türkeibuchung kostenlos stornieren?

Wir haben eine Türkei-Reise gebucht. Aufgrund der politischen Situation (Kriegführung der Türkei) möchten wir diese Reise bei unserem Reiseveranstalter umbuchen, haben aber die Auskunft bekommen, dass dies nicht möglich sei. Es käme nur eine Stornierung mit 70 % Kosten in Frage. Gibt es eine Rechtsgrundlage für eine gebührenpflichtige Umbuchung ohne Stornierung?

SO IST DIE RECHTSLAGE

Eine kostenfreie Stornierung muss vom Reiseveranstalter nur dann gewährt werden, wenn ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Dies ist dann der Fall, wenn die Reise aufgrund eines äußeren Ereignisses erheblich gefährdet oder beeinträchtigt werden würde. In der Praxis ist das nicht immer einfach zu beurteilen. Daher wird überwiegend argumentiert, dass zumindest immer dann ein Fall höherer Gewalt vorliegt, wenn für das Zielland eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht. Derzeit rät das Auswärtige Amt lediglich von Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak ab. Eine Reisewarnung für das übrige Staatsgebiet der Türkei besteht nicht. Insbesondere die touristischen Gebiete am Mittelmeer gelten derzeit als sicher. Die politische Situation innerhalb der Türkei führt derzeit also nicht zu einem Anspruch auf eine kostenfreie Umbuchung oder Stornierung von Pauschalreisen. Grundsätzlich besteht auch keine Rechtsgrundlage, nach der Reiseveranstalter verpflichtet sind, gebührenpflichtige Umbuchungen zu ermöglichen. Lediglich die Möglichkeit der kostenpflichtigen Stornierung sowie der Benennung einer Ersatzperson, welche für den ursprünglich Buchenden die Reise antritt, müssen zwingend eingeräumt werden.
 
(4-2015)
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