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Reiserecht Zahlt die Reiserücktrittsversicherung bei einem Jobwechsel?

Im Dezember 2012 habe ich eine Urlaubsreise für Sommer 2013 gebucht. Nun kristallisiert sich heraus, dass ich Anfang Juli meinen Arbeitsplatz wechseln werde und wegen der Probezeit beim neuen Arbeitgeber natürlich nicht im August Urlaub machen kann. Kann ich meine Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen?

SO IST DIE RECHTSLAGE

Die Versicherungen regeln in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen die versicherten Ereignisse. Dazu zählen u. a. eine unerwartete schwere Erkrankung oder der Tod eines nahen Angehörigen. Einige Assekuranzen sehen ausdrücklich Klauseln für den »unerwarteten Wechsel des Arbeitgebers unter Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses « vor. Voraussetzung für einen Eintritt der Versicherung ist dabei häufig, dass die Reise vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht wurde und die Reisezeit in die Probezeit der neuen Tätigkeit fällt, maximal jedoch in die ersten sechs Monate des neuen Jobs. Daher sollten Sie zunächst Ihre Versicherungsbedingungen überprüfen. Ist dort eine solche Klausel enthalten, springt die Reiserücktrittsversicherung ein, ansonsten bleiben Sie auf den Stornokosten sitzen.

(2-2013)

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