Die Fluggesellschaft Ryanair ist für seine agressive Preispolitik bekannt. Doch von einem Vergleichsportal wollte das Unternehmen nicht ausgelesen werden
Foto: Jens Wolf
Ryanair
Klage gegen Reiseportal scheitert bei BGH
Ryanair wollte nicht, dass ein Reiseportal auf die eigene Internetseite zugreift. Nur direkt bei der Fluggesellschaft sollte dem Kunde eine Buchung erlaubt sein. Doch der BGH findet Preistransparenz wichtiger.
Der irische Billigflieger Ryanair ist mit seiner Klage gegen ein Internet-Reiseportal beim Bundesgerichtshof (BGH) in zentralen Fragen gescheitert. Ryanair war dagegen vorgegangen, dass das Portal Kunden Flüge vermittelt und dafür auf die Internetseite der Fluglinie zugreift. Ryanair werde durch das Vorgehen jedoch nicht wettbewerbswidrig behindert, urteilte der BGH am Mittwoch (30. April).
Der Richterspruch stärkt zudem die Verbraucher: Das Geschäftsmodell des Internet-Portals fördere Preistransparenz auf dem Markt der Flugreisen, begründete das Gericht sein Urteil unter anderem.
Die irische Fluggesellschaft war gegen den niederländischen Reiseanbieter Beins Travel Group vorgegangen. Dieser betreibt in Deutschland etwa die Internet-Seite CheapTickets.de. Dort können Kunden Flüge von Ryanair buchen, ohne die Originalseite des Unternehmens selbst zu benutzen. Der Kunde zahlt den Flugpreis plus eine Vermittlungsgebühr an das Portal. Dieses leitet den Flugpreis an Ryanair weiter.
Der BGH wies den Fall allerdings an das Oberlandesgericht Hamburg zurück. Dieses müsse klären, ob der Fluglinie unter anderem Ansprüche wegen Irreführung zustünden, hieß es.