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Ein kostenloses Storno bedarf »objektiver Anhaltspunkte« für ein Sicherheitsproblem - Angst alleine reicht da nicht aus.

Ein kostenloses Storno bedarf »objektiver Anhaltspunkte« für ein Sicherheitsproblem - Angst alleine reicht da nicht aus.

Foto: Daniel Reinhardt

Ryanair-Pannenserie

Angst kein Grund für Gratis-Storno

Die Pannenserie bei Ryanair dürfte viele Kunden beunruhigen - sie können gebuchte Flüge jetzt aber nicht aus Furcht vor einem Absturz kostenlos stornieren.

Zum dritten Mal in vier Tagen ist am Sonntag (16. September) ein Flugzeug der irischen Billig-Airline Ryanair in Spanien außerplanmäßig gelandet. Verängstigte Fluggäste haben dadurch allerdings kein Recht auf ein kostenloses Storno. »Angstgefühle helfen nicht«, erklärt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover.

Ein Passagier brauche objektive Anhaltspunkte für ein Sicherheitsproblem, sagt Degott. »Wenn ein Flug zum Beispiel verschoben und verschoben wird, es dauert und dauert, aber niemand sagt, was genau los ist, welches technische Problem es gibt - dann könnte ich als Gast sagen: Ich will nicht mehr fliegen. Denn die Unsicherheit ist nicht ausgeräumt worden.«

Außerdem habe der Passagier immer das Recht, in einer Maschine der gebuchten Fluglinien oder deren Partnerairlines zu sitzen, erläutert Degott. »Reiseveranstalter und Reisebüros sind verpflichtet, bei der Buchung oder rechtzeitig vor Abflug mitzuteilen, mit wem man fliegt.« Wer ans Gate komme und dort ein Flugzeug einer anderen Airline vorfinde, müsse nicht einsteigen.

Grundsätzlich gelte: »Fluggesellschaften, die ein EU-Land anfliegen, sind sicher«, erklärt Degott. Es gibt eine ständig aktualisierte Blacklist der Europäischen Kommission, die Fluggesellschaften aufführt, die in den Ländern der Europäischen Union nicht starten und landen oder sie überfliegen dürfen.

Am Sonntag war zum dritten Mal in vier Tagen ein Ryanair-Flugzeug in Spanien außerplanmäßig gelandet. Die Maschine, die auf dem Weg vom französischen Flughafen Beauvais zum Airport Teneriffa Süd war, kam in Madrid zu Boden. Man habe einen »kleineren technischen Fehler« festgestellt, die Landung sei eine Vorsichtsmaßnahme gewesen, hieß es in einer Ryanair-Stellungnahme. Am Samstag hatte ein Ryanair-Flieger, der vom britischen Bristol zur katalanischen Stadt Reus gestartet war, wegen eines Motorschadens in Barcelona Stopp machen müssen.

Die außerplanmäßigen Landungen stellen nach Auffassung von Ryanair kein Warnzeichen für die Sicherheit dar. Es gebe »absolut keine Probleme«, sagte ein Ryanair-Sprecher am Montag (17. September). Die ungeplanten Landungen seien vielmehr ein Zeichen, dass die Sicherheit für Ryanair oberste Priorität habe. Man biete täglich mehr als 1500 Flüge an, die Vorfälle seien nur »einzelne Schritte«.

Blacklist der EU-Kommission (PDF-Datei)

Not- und Sicherheitslandung

Im Luftverkehr wird zwischen Sicherheits- und Notlandungen unterschieden. Bei einer Notlandung ist das Leben der Insassen in Gefahr. Der Pilot hat dann in der Regel keine andere Wahl, als möglichst schnell aufzusetzen. Grund hierfür kann zum Beispiel Feuer an Bord sein oder ein massives technisches Problem wie der Ausfall des Hydrauliksystems. Bei einer Sicherheitslandung entscheidet der Pilot, frühzeitig zu landen, um einen möglichen Defekt zu prüfen oder einen drohenden Schaden am Flugzeug zu vermeiden. Er könnte sich aber auch entschließen, seinen Flug fortzusetzen.

Not- und Sicherheitslandungen lassen sich nicht immer klar unterscheiden. Ein Grenzfall ist etwa, wenn eines der Triebwerke ausgefallen ist, aber das andere noch problemlos arbeitet. Eine Sicherheitslandung wird eher als ein Zeichen für hohe Standards gesehen - die Besatzung entschließt sich ohne Rücksicht auf zusätzliche Kosten und Ärger der Reisenden zur Landung, um Risiken auszuschließen.



(18.09.12, dpa)

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