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Kommando zurück: Passagiere eines überbuchten Fluges werden meist auf einen späteren umgebucht

Kommando zurück: Passagiere eines überbuchten Fluges werden meist auf einen späteren umgebucht

Foto: Tobias Hase

Überbuchte Flüge

Diese Rechte haben Passagiere

Flugzeuge zu füllen, ist eine komplexe Angelegenheit. Um die Auslastung zu maximieren, überbuchen Airlines ihre Maschinen regelmäßig. Für manchen Passagier bedeutet das, dass er am Boden bleiben muss - allerdings nicht ohne Entschädigung.

Die Einsteigezeit am Gate rückt immer näher, die Schlange vor dem Schalter wird immer länger. »Wie sollen so viele Leute in das kleine Flugzeug passen?«, fragen einige der Urlauber am Gate. Und sie sollen Recht behalten: Die Maschine ist überbucht. Sechs Plätze in der Maschine von Frankfurt in eine europäische Hauptstadt sind doppelt belegt.

Warum überbuchen Fluggesellschaften ihre Flüge?
 
Die Situation kann bei jeder Fluggesellschaft eintreten, denn alle überbuchen ihre Flugzeuge, um möglichst wirtschaftlich zu arbeiten. Dafür haben die Fluggesellschaften Prognosesysteme entwickelt, die die voraussichtlichen Passagierzahlen jedes Fluges berechnen, sagt Lufthansa-Sprecher Boris Ogursky. Anhand der Datenlage wird geschätzt, wie viele Kunden trotz Buchung ihren Flug nicht antreten werden. »Weitere Faktoren bei der Buchungsprognose sind externe Einflüsse wie Messen, Jahreszeiten oder Ferienzeiten«, sagt Gerd Pontius, Vorstand der Unternehmensberatung Prologis in Hamburg.

 
Sind alle Flüge gleichermaßen überbucht?
 
Die sogenannten »Business-Rennstrecken« sind laut Pontius vor allem am Freitagabend und am Montagmorgen schwer einzuschätzen, das Risiko einer Überbuchung ist entsprechend hoch. »In den Maschinen, die etwa auf den Strecken Frankfurt-London oder Hamburg-Paris fliegen, sitzen viele mit flexiblen Tickets«, sagt er. Grundsätzlich gilt: Touristische Ziele haben ein geringeres Risiko einer Überbuchung als Geschäftsstrecken.
 
Was tut die Airline bei einem überbuchten Flieger?
 
Im Falle einer Überbuchung wird den Reisenden in der Regel Ersatz angeboten, sagt Oliver Matzek, Fachanwalt für Reiserecht. Das geschieht häufig schon im Vorfeld, wenn Überbuchung absehbar ist. Normalerweise wird ein Platz auf der nächsten verfügbaren Maschine angeboten, wie Heinz Klewe erläutert. Er ist Geschäftsführer der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr in Berlin (Soep). »Die Airline honoriert das Entgegenkommen des Reisenden durch eine Geldzahlung oder ein Gutscheinangebot.«
 
In einzelnen Fällen kann ein Passagier auch in die nächsthöhere Klasse gesetzt werden, so Matzek. Zudem besteht die Möglichkeit, den Passagier von einer anderen Fluglinie befördern zu lasen. »Die Airlines tauschen Plätze untereinander«, sagt Pontius.
 
Wie kann ich sichergehen, dass ich mitkomme?
 
Gerd Pontius rät, möglichst frühzeitig per Internet einzuchecken. «Bei den meisten Fluggesellschaften kann man 24 Stunden vor Abflug seine Bordkarte ausdrucken», sagt er. Wer die hat, ist drin. Das gilt allerdings nicht für den Fall, dass aufgrund eines technischen Problems ein großes Flugzeug durch ein kleineres ersetzt werden muss.
 
Welche Rechte hat man bei einer Überbuchung?
 
Wenn das Ticket gebucht und bezahlt ist und damit ein Reise- oder Beförderungsvertrag geschlossen wurde, haben die Reisenden Anspruch auf Beförderung, sagt Matzek. »Dieser Anspruch kann auch durch Ersatzbeförderung erfüllt werden.« Außerdem steht jedem, der keinen Platz in der Maschine bekommt, eine Entschädigung zu, wie Heinz Klewe ergänzt. Laut EU-Fluggastrechteverordnung beträgt die je nach Distanz 250, 400 oder 600 Euro. »Fluggäste können wählen, ob sie sich den Flug zurückerstatten lassen oder einen Ersatzflug annehmen«, sagt Matzek. Freiwillig vom Flug zurücktretenden Passagieren zahlt beispielsweise die Lufthansa dieselben Sätze.
 
Viele Airlines bieten darüber hinaus Unterstützungsleistungen an - unabhängig von der Buchungsklasse. Neben der Umbuchung auf einen Alternativflug gibt es Mahlzeiten, Erfrischungen und bei Bedarf eine Hotelübernachtung inklusive Transferkosten sowie die Möglichkeit zweier Telefonate oder des Versands zweier Telexe, Faxe oder E-Mails.
 
(06.07.2015, dpa)

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