Winter lässt nicht locker
Weiter Flugausfälle in Frankfurt
Am Frankfurter Flughafen hat der Mittwoch mit Annullierungen und Verspätungen begonnen. Am Morgen mussten bereits 82 Flüge wegen des Winterwetters gestrichen werden, berichtete ein Fraport-Sprecher. »Das werden mit Sicherheit noch mehr«, sagte er. Im Gegensatz zum Vortag sehe es heute aber schon wieder nach einem ruhigeren Tag aus. Am Dienstag waren 800 Verbindungen gestrichen worden. Zahlreiche Passagiere mussten die Nacht auf Feldbetten am Flughafen verbringen. »Nach vagen Schätzungen könnten das 2500 bis 3000 Menschen gewesen sein«, sagte der Sprecher.
Auf der Autobahn 45 in Mittelhessen gingen bei Wölfersheim im Wetteraukreis die Bergungsarbeiten nach einer Massenkarambolage in der Nacht weiter. Bei dem Serienunfall wurden laut Polizei 30 Menschen verletzt, sechs davon schwer. Nach ersten Erkenntnissen könnte der Massenunfall ausgelöst worden sein, als der Verkehr wetterbedingt stockte und ein Lkw zwei Personenwagen zusammenschob.
Auch im Osten Deutschlands meldete sich der Winter noch einmal mit Glatteis und kräftigem Schneefall zurück. In Sachsen kam eine Autofahrerin bei einem Unfall auf spiegelglatter Straße ums Leben. Die 64-Jährige war mit ihrem Wagen in den Gegenverkehr gerutscht und frontal mit einem entgegenkommenden Auto zusammengeprallt, wie die Polizei in Chemnitz mitteilte.
Meteorologen machen noch keine Hoffnung auf Frühling: Der »Märzwinter« breitet sich sogar noch auf ganz Deutschland aus. Im Laufe der Woche soll der Frost auch den Süden erreichen. Am Wochenende erwarten die Meteorologen dann leichte Milderung. Von einem »Märzwinter« sprechen die Experten, wenn ein Kälteeinbruch den Frühling im März noch einmal ausbremst.
Stranden Fluggäste wegen Eis und Schnee auf dem Flughafen, muss sich die Airline um Verpflegung und Unterkunft kümmern. Essen und Getränke sind ab einer Verspätung von zwei Stunden zu stellen. Auf diese Rechte weist Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam hin. Kann der Flieger erst am nächsten Tag starten, muss die Fluggesellschaft außerdem für eine Unterbringung und die Fahrt dorthin sorgen.
Grundsätzlich muss die Airline in einem solchen Fall alle Maßnahmen treffen, um die Passagiere schnellstmöglich ans Ziel zu bringen. Das kann eine kostenlose Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug bedeuten oder eine Beförderung auf andere Weise - bei einer längeren Schließung des Flughafens zum Beispiel per Bahn oder mit einem Flugzeug von einem benachbarten Airport. Ab der fünften Verspätungsstunde hat der Fluggast außerdem das Recht, das Ticket zurückzugeben und sich die Kosten erstatten zu lassen.
Schlechte Karten haben Reisende, wenn sie auf eine Ausgleichszahlung hoffen. Diese steht ihnen laut einer EU-Verordnung generell zu, wenn Flüge ausfallen oder sich mehr als drei Stunden verspäten. Eine Ausnahme ist jedoch höhere Gewalt - darunter fällt auch massiver unerwarteter Schneefall, der am Dienstag zur vorübergehenden Schließung des Flughafens Frankfurt am Main führte. Fällt der Flug jedoch nur deshalb aus, weil zum Beispiel zu wenig Enteisungsmittel zur Verfügung stand, ist die Lage anders, erklärt Fischer-Volk: In diesem Fall steht Betroffenen eine Ausgleichszahlung zu.
(13.03.2013, dpa)